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Die Corona-Regeln der Bundesländer

Reisen, private Treffen und Co. – was Sie für die Feiertage in Deutschland wissen müssen

Nürnberger Christkindlesmarkt
Traditionell beginnt der Nürnberger Christkindlesmarkt immer am Freitag vor dem ersten Advent. Wie schon im letzten Jahr öffnete der beliebte Weihnachtsmarkt auch 2021 nicht – in Bayern wurden coronabedingt alle Weihnachtsmärkte abgesagt. Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

22. Dezember 2021, 9:10 Uhr | Lesezeit: 15 Minuten

Viele Deutsche haben für die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel Urlaubspläne innerhalb Deutschlands geschmiedet. Doch die Lage hierzulande ist angespannt: Aufgrund der bevorstehenden Feiertage und der Omikron-Variante verschärfen viele Bundesländer die Corona-Regeln. Welche Regeln wo gelten – TRAVELBOOK zeigt im Bundesländer-Überblick, was Sie jetzt unbedingt wissen müssen.

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Weihnachtsmärkte, Weihnachtsfeiern und das Zusammensein mit der ganzen Familie – all das gehört im Dezember eigentlich für die meisten fest dazu. Um mit den Liebsten feiern zu können, reisen viele auch innerhalb Deutschlands. Doch auch dieses Jahr macht die Corona-Pandemie vor Weihnachten nicht Halt. Experten und Politiker fürchten, dass die Feiertage und das Reisen wieder für mehr Ausbrüche sorgen und reagieren mit neuen Beschlüssen. So wurden bereits die Corona-Verordnungen fast aller Bundesländer angepasst und Bund und Länder beraten aktuell über einen „Lockdown Light“ ab dem 28. Dezember. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass etwa Silvesterpartys in großen Gruppen nicht werden stattfinden dürfen und Clubs sowie Diskotheken geschlossen werden.

Viele fragen sich, was nun bei Reisen innerhalb Deutschlands zu beachten ist und welche Maßnahmen wo gelten: TRAVELBOOK gibt einen Überblick über die Bundesländer und die bisher geltenden Regeln für die Feiertage.

Was gilt für Reisen in Deutschland?

In Deutschland gilt im gesamten Nah- und Fernverkehr sowie bei Inlandsflügen die 3G-Regel. Das heißt: Sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein, um innerhalb Deutschlands zu reisen. Zudem müssen Sie einen Mund- und Nasenschutz tragen.

Was mache ich, wenn ich über die Feiertage einen Test brauche?

Sollten Sie über die Feiertage einen Test respektive Testnachweis benötigen, empfehlen wir, sich frühzeitig einen Termin zu buchen. Die öffentlichen Test-Zentren bleiben in der Regel auch über die Feiertage geöffnet. Beachten Sie unbedingt, dass die meisten Apotheken über die Feiertage geschlossen haben und hier nur der Apothekennot-, Bereitschafts- und Nachtdienst geöffnet sein werden.

Die Tests sind in Deutschland wieder kostenlos: Alle Bürger dürfen sich einmal pro Woche gratis testen lassen.

Darf ich in die Kirche gehen?

In allen Bundesländern gibt es für die Kirchen und Gottesdienste über die Feiertage moderate Regeln. Selbst dort, wo auf Bundesländerebene in Hotspot-Gebieten eine Ausgangssperre für Ungeimpfte besteht – wie etwa in Sachsen –, ist es über die Feiertage allen erlaubt, an Gottesdiensten teilzunehmen. Jedoch gelten für größere Weihnachtskonzerte grundsätzlich die gleichen Verordnungen wie für Kulturveranstaltungen, allerdings wurden die meisten Kirchenkonzerte ohnehin bereits abgesagt.

Für alle Gottesdienste besteht jedoch eine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Sie sollten sich daher bei ihrem örtlichen Pfarramt über die lokalen Regelungen erkundigen.

Auch wenn die Kirchen nur zur Maskenpflicht verpflichtet sind, setzen viele Bundesländer auch in den Kirchen auf die 3G-Regel.

Mit wie vielen Personen darf ich mich treffen?

In allen Bundesländern dürfen sich viele Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen – Voraussetzung dafür ist, dass alle genesen oder geimpft sind. Im stark betroffenen Hamburg gilt allerdings eine Obergrenze von 10 Personen für private Treffen unter Einhaltung von 2G. Für Ungeimpfte und Nichtgenesene greifen allerdings überall strengere Regeln – sie dürfen sich maximal mit zwei weiteren Personen aus einem Hausstand treffen.

Gibt es über Weihnachten einen Lockdown?

Ein Lockdown über Weihnachten ist bisher nicht vorgesehen – allerdings werden die in betroffenen Bundesländern geschlossenen Einrichtungen auch über die Feiertage nicht öffnen. Das betrifft überwiegend die Vergnügungsstätten wie Clubs und Diskotheken. In Mecklenburg-Vorpommern bleiben aber in Gebieten mit der „Warnstufe Rot plus“ auch Kinos, Theater, Opernhäuser, Freizeitparks oder Indoor-Spielplätze geschlossen. Auch in Thüringen gibt es in vielen Bereichen Einschränkungen: Clubs, Bars, Diskotheken sowie Schwimm- und Freizeitbäder, Thermen, Erlebnisbäder und Saunen wurden geschlossen, Weihnachtsmärkte, Volksfeste, Messen und Kongresse verboten.

In ganz Deutschland haben es jedoch Ungeimpfte schwer: Der Zugang zu Hotels, Kinos, Theatern, Restaurants und Bars ist nur noch mit 2G gestattet. Zudem kann auch ein Test erforderlich sein 2G-plus-Regel).

Welche Regeln gelten in den Hotels?

Für die meisten Bundesländer gilt in Hotels und Ferienwohnungen die 2G-Regel, einige verschärfen auf 2G-plus. Ungeimpfte haben demnach keinen Zugang zu touristischen Beherbungsstätten. Die 2G-plus-Regel greift derzeit in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein. Reisende sollten sich unbedingt vorab informieren, ob in dem jeweiligen Bundesland bereits Ausnahmen von der Testpflicht für Geboosterte gelten.

In Sachsen gilt bis zum 9. Januar eine Corona-Notfall-Verordnung und diese beinhaltet auch ein touristisches Beherbergungs- und Übernachtungsverbot.

Was gilt ab dem 28.12.?

Beim Bund-Länder-Gipfel am 21. Dezember haben sich Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf weitere Maßnahmen geeinigt, die ab dem 28. Dezember 2021 in Kraft treten werden.

Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind dann vorerst nur noch für maximal zehn Personen erlaubt – in vielen Bundesländern gilt bisher eine Obergrenze von 50 Personen in Innenräumen, insofern die Personen geimpft oder genesen sind. Für Ungeimpfte gelten weiterhin strengere Regeln – sie dürfen sich mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen.

Größere Silvesterparties sind bundesweit tabu. Auch Clubs und Diskotheken müssen bundesweit schließen und Großveranstaltungen – wie etwa Fußballspiele – finden wieder ohne Publikum statt.

Die nächste Bund-Länder-Runde ist vorerst für den 7. Januar 2022 angekündigt.

Die Bundesländer im Überblick

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Verschärfung des Infektionsschutzgesetz ermöglicht regional strengere Corona-Regeln

Am Freitag, den 10. Dezember 2021, hatten Bund und Länder das Infektionsschutzgesetz erneut angepasst. Mit der Gesetzesänderung erhalten die Länder auch mehr Spielraum für Einschränkungen im öffentlichen Leben. So können sie bei einer kritischen Corona-Lage etwa die Schließungen von Clubs, Bars und Restaurants anordnen und größere Versammlungen untersagen. Auch die härteren Maßnahmen der einzelnen Länder, die diese noch kurz vor Auslaufen der „epidemische Lage“ am 25. November auf der alten Rechtsgrundlage beschlossen hatten, können noch bis zum 19. März 2022 bestehen bleiben und nicht mehr nur bis zum 15. Dezember 2021. Wer geplant hat, innerhalb Deutschlands zu reisen, sollte die aktuellen Regeln der jeweiligen Bundesländer kennen.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hatte bereits im November seine Anti-Corona-Maßnahmen weiter verschärft. Die seit dem 24. November geltende Alarmstufe II besteht weiterhin, jedoch wird die bisher geltende 2G-plus-Regel bei Veranstaltungen und auf Weihnachtsmärkten erneut ausgeweitet und gilt nun für folgende Bereiche:

  • alle öffentlichen Veranstaltungen (Theater, Konzert, Informationsveranstaltung, Betriebs- und Vereinsfeiern, etc.)
  • Kultureinrichtungen (Galerien, Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten)
  • Messen, Ausstellungen, Kongresse
  • gastronomische Einrichtungen
  • Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks, Bäder, Thermen, Zoos, etc.)
  • Körpernahe Dienstleistungen (Ausnahmen gelten für Friseurbetriebe und Barbershops)
  • touristischer Verkehr (Schifffahrten, Skilifte, Skibahnen, Busreisen, etc.)
  • Sport in Sportstätten und Sportanlagen (in geschlossenen Räumen)

Außerdem gelten zusätzlich in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 500 Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene von 21.00 bis 05.00 Uhr. In Hotels und anderen touristischen Unterkünften gilt weiterhin 3G.

Bayern

In Bayern gilt in der vierten Welle der Coronavirus-Pandemie weiterhin ein Lockdown für Ungeimpfte und in Hotspots sogar für alle Bürger. In der Gastronomie gibt es eine Sperrstunde von 22 Uhr – für Silvester kündigte Ministerpräsident Markus Söder eine Lockerung an, wie unter anderen der „Bayerische Rundfunk“ berichtete.

Besonders gefährdete Bereiche wurden bereits Ende November dichtgemacht und abgesagt – darunter auch Weihnachtsmärkte. In Hotspots mit einer Inzidenz von mindestens 1000 gelten noch umfangreichere Beschränkungen für alle Bürger. Das bedeutet Schließungen für Hotels und Gastronomie. Sinkt die Inzidenz für mindestens fünf Tage unter die 1000er-Grenze, werden die verschärften Regeln für die Corona-Hotspots wieder aufgehoben.

Für Kino-, Museums- oder Fitnessstudio-Besuche gilt die 2G-plus-Regel: Genesene und vollständig Geimpfte brauchen einen aktuellen negativen Corona-Test. Die Testpflicht entfällt nun für alle, die vor mindestens 15 Tagen eine Auffrischungsimpfung bekommen haben – allerdings gilt diese Lockerung nicht für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen.

Berlin

Der Senat hat am 14. Dezember die vierte Corona-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Für folgende Bereiche gilt weiterhin die 2G-Regelung:

  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 20 Personen und Tanzveranstaltungen im Freien
  • Weihnachtsmärkte
  • Restaurants und andere gastronomische Betriebe mit Innenräumen
  • alle kulturellen Einrichtungen, sofern Innenräume betroffen sind (Museen, Kinos, Theater etc.)
  • Hotels und andere Übernachtungsangebote
  • Stadtrundfahrten, Stadtführungen und andere touristische Angebote, sofern Innenräume betroffen sind
  • Sportanlagen inklusive Fitnessstudios und Hallenbädern
  • Saunen und Thermen
  • Vergnügungsparks

Die 3G-Regelung gilt etwa für den öffentlichen Nah- und Fern- sowie im Flugverkehr und bei Stadtrundfahrten, die ausschließlich im Freien stattfinden.

Brandenburg

Auch Brandenburg hat seine Maßnahmen im Kampf gegen die steigenden Corona-Infektionszahlen noch weiter verschärft. Die neue Verordnung tritt am 15. Dezember 2021 in Kraft und gilt vorerst bis einschließlich 12. Januar 2022.

Die Durchführung von Volksfesten, einschließlich Weihnachtsmärkten, ist im gesamten Land Brandenburg untersagt. Auch Diskotheken und Clubs müssen landesweit schließen. Bars, in denen nicht getanzt wird, dürfen weiter geöffnet haben.

Im Einzelhandel, in Museen, gastronomischen Einrichtungen, Freizeitparks, Zoos und Botanischen Gärten gilt die 2G-Regel. Auch bei kulturellen Veranstaltungen, in Thermen oder Saunen, in Museen ist die 2G-Regelung Pflicht. Im öffentlichen Nahverkehr gilt 3G.

In Hotspots (Kreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 750 bei einer gleichzeitigen landesweiten Auslastung der intensivmedizinischen Betten von über zehn Prozent) ist eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr vorgesehen.

Bremen

Bremen befindet sich aktuell in der Warnstufe 2. Seit dem 25. November gilt im Einzelhandel und bei Veranstaltungen in Innenräumen die 2G-Regel. Das betrifft unter anderem die Besuche in Restaurants, Kneipen, Kultureinrichtungen und Sportstätten.

Auch in Bremen ist weiterhin die Sieben-Tage-Inzidenz wichtig: Sollten Regionen einen Wert von 350 überschreiten, müssen Clubs und ähnliche Vergnügungsstätten schließen.

Hamburg

Hamburg hat die 2G-Regel bereits am 29. November auf den Kulturbereich und Beherbergungsbetriebe ausgeweitet. Seitdem dürfen nur noch Geimpfte und Genesene Theater, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Hotels besuchen. In Bars besteht weiterhin die 2G-Regel, Für Clubs und Diskotheken wurden die Regeln in der neuen Corona-Verordnung vom 14. Dezember noch einmal verschärft: Überall, wo getanzt wird, müssen Besucher zusätzlich zu ihrem Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis einen negativen Corona-Test vorlegen. Dafür entfällt bei 2G plus die Maskenpflicht beim Tanzen.

Hessen

Die hessische Landesregierung verschärfte am Donnerstag, den 16. Dezember, für knapp vier Wochen bis zum 13. Januar seine Corona-Regeln, wie unter anderen die „Hessenschau“ berichtet. Auch hier sind die Auflagen für Corona-Hotspots und die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte noch einmal strenger geworden.

Als Hotspots gelten in Hessen die Regionen, in denen an drei Tagen hintereinander die Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner den Wert von 350 überschreitet. Ab dem vierten Tag können ein Alkoholverbot und weitere Beschränkungen erlassen werden – etwa für den Zutritt auf Weihnachtsmärkten. 

Aber auch Erleichterungen sind vorgesehen: Für „Geboosterte“ entfällt die Testpflicht bei der 2G-plus-Regel fast ohne Ausnahme. Sie gilt in Hessen aktuell allerdings nur bei Innen-Veranstaltungen mit mehr als 101 Teilnehmern, in Clubs und Diskotheken.

In Restaurants, Sportstätten, Spielbanken oder Kultureinrichtungen gilt weiterhin die 2G-Regel. Zusätzlich besteht im Kino oder Theater eine Maskenpflicht an Sitzplätzen.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern bestehen seit dem 25. November Verschärfungen. Seitdem gilt die 2G-plus-Regel in den meisten Innenbereichen. Konkret betrifft das unter anderem Restaurants, Messen, Theater, Kinos, Schwimmhallen, Fitnessstudios, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Für Veranstaltungen gilt eine Kapazitätsgrenze von 50 Prozent. Auf Weihnachtsmärkten gilt die 2G-Regel, Tanzveranstaltungen in Clubs oder Diskos sind verboten.

In immer mehr Regionen in Mecklenburg-Vorpommern gilt die „Warnstufe Rot plus“. In den betroffenen Orten sind unter anderen Weihnachtsmärkte, öffentliche Veranstaltungen wie Tanzveranstaltungen und der Betrieb von Schwimmbädern untersagt. Auch Kinos, Theater, Opernhäuser, Freizeitparks oder Indoor-Spielplätze müssen geschlossen bleiben.

Niedersachsen

In Niedersachsen wurde die Corona-Verordnung ebenfalls überarbeit und die Maßnahmen verschärft. Das hat auch in Niedersachsen die 2G-Regel im Einzelhandel und weitere Kontaktbeschränkungen zur Folge.

Seit dem 1. Dezember gilt in Niedersachsen landesweit die Warnstufe 2. Das bedeutet, dass in den meisten Bereichen die 2G-plus-Regel greift, etwa in Bars, Restaurants oder Fitnessstudios.

Als bisher einziges Bundesland führt Niedersachsen eine „Weihnachts- und Neujahrsruhe“ ein – Clubs bleiben zu und auch große Silvesterparties sind nicht möglich. Zwischen dem 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar wird zudem landesweit eine Verschärfung der Warnstufe 3 ausgerufen, die etwa ein Tanzverbot und die Schließung von Weihnachtsmärkten beinhaltet.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem 24. November strengere Corona-Regeln: Im Freizeitbereich gilt die 2G-Regel, betroffen sind unter anderem: Museen, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Wellness-Einrichtungen, Weihnachtsmärkte und touristische Übernachtungen. In Diskotheken und Clubs gilt 2G plus, im Nah- und Fernverkehr 3G.

Rheinland-Pfalz

Seit dem 3. Dezember gilt in Rheinland-Pfalz die 29. Corona-Bekämpfungsverordnung, die erneut verschärfte Regeln für Veranstaltungen, Gastronomie und Treffen im öffentlichen Raum vorsieht. So wird etwa die 2G-plus-Regel ausgeweitet, was unter anderem die Gastronomie, Hotels und kulturelle Veranstaltungen betrifft.

Im Einzelhandel gilt 2G, außer bei den Geschäften des täglichen Bedarfs. Auch Weihnachtsmärkte bleiben weiterhin unter Einhaltung der 2G-Regel und Maskenpflicht erlaubt.

Saarland

Im Saarland sind bereits seit dem 20. November Hotelübernachtungen sowie der Besuch von Schwimmbädern, Freizeitparks, Museen, Theatern und Kinos nur unter Einhaltung der 2G-Regel möglich. Auch in der aktuellen Corona-Ordnung des Saarlands gibt es unterschiedliche Regeln für Geimpfte und Ungeimpfte – letztere müssen mehr Kontaktbeschränkungen in Kauf nehmen und können – abgesehen von den Geschäften des täglichen Bedarfs – nicht im Einzelhandel einkaufen, da mit der aktuellen Verordnung auch dort die 2G-Regel gilt.

Im Innenbereich von Gaststätten gilt die 2G-plus-Regel. Wer zu Weihnachten also mit der Familie essen gehen möchte, muss geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Seit dem 11. Dezember müssen Menschen mit einer Auffrischungsimpfung keinen Test mehr vorlegen.

Für den öffentlichen Verkehr gilt im Saarland die 3G-Regel, für touristische Busreisen die 2G-Regel und für Hotelübernachtungen die 2G-Plus-Regel. Aufgrund der aktuellen Verschärfung müssen Clubs und Diskotheken wieder schließen.

Sachsen

Sachsen ist noch immer eines der am stärksten von der vierten Corona-Welle betroffenen Bundesländer. Seit dem 13. Dezember gelten neue Corona-Regeln, vorerst bis zum 9. Januar 2022. Viele Bereiche und Branchen müssen schließen und die Verordnung sieht auch Regeln für die Feiertage vor.

Clubs, Theater und Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Anbieter körpernaher Dienstleistungen müssen schließen – mit Ausnahmen von Bibliotheken, den Außenbereichen von Zoos und Tierpark und Friseuren. Im Einzelhandel und in der Gastronomie gilt die 2G-Regel. Gastronomische Betriebe dürfen zwar zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr unter 2G öffnen, Bars bleiben jedoch geschlossen. An bestimmten Plätzen gibt es ein Alkoholverbot – Alkohol darf dort nur in verschlossenen Behältern ToGo ausgeschenkt werden.

In Hotspots mit einer Inzidenz von mehr als 1000 gilt eine Ausgangssperre für Ungeimpfte. Allerdings ist es vom 24. Dezember bis 26. Dezember 2021 sowie vom 31. Dezember 2021 bis 1. Januar 2022 für alle erlaubt, an Gottesdiensten teilzunehmen. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen zu Silvester ist untersagt und es gilt ein bundesweites An- und Versammlungsverbot.

Beherbungen in Hotels und dergleichen für rein touristische Zwecke sind nicht möglich und auch Veranstaltungen und Feste sind verboten. Das betrifft auch die Weihnachtsmärkte.

Sachsen-Anhalt

Auch Sachsen-Anhalt leidet unter hohen Corona-Zahlen – deswegen gelten auch hier bereits seit dem 24. November schärfere Corona-Regeln. In der Innengastronomie, Beherbergungsbetrieben, Vergnügungsstätten, sowie bei Reisebusreisen, Schiffsrundfahrten, Stadtrundfahrten und vergleichbaren touristischen Angeboten gilt nun die 2G-Regel. In Clubs und Diskotheken gilt 2G-Plus, auf Weihnachtsmärkten 3G.

Der Landtag Sachsen-Anhalt hatte am Dienstag, den 14. Dezember eine epidemische Lage festgestellt: Die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll noch vor Weihnachten angepasst werden. Bars, Clubs und Diskotheken könnten dann etwa ganz geschlossen werden. Auch ein Versammlungsverbot an Silvester wird aktuell diskutiert.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es ebenfalls eine bereits aktualisierte Corona-Bekämpfungsverordnung, die wie in allen anderen Bundesländern auch schärfere Regeln für Ungeimpfte vorsieht – aber auch Erleichterungen für diejenigen mit einer Auffrischungsimpfung.

In Clubs und Diskotheken gilt die 2G-plus-Regel – für „Geboosterte“ entfällt die Testpflicht, wenn die Auffrischungsimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. In den meisten Geschäften gilt die 2G-Regel und auch in Schleswig-Holstein dürfen sich nicht geimpfte oder genesene Personen nur noch mit einem weiteren Hausstand treffen.

Bei Freizeitveranstaltungen drinnen, touristischen Übernachtungen in Hotels, in der Gastronomie, in Schwimm- und Spaßbädern greift die 2G-Regel. Besteht auf Weihnachtsmärkten ein erhöhtes Infektionsrisiko können die Behörden auch dort 2G anordnen.

Thüringen

Wegen der hohen Corona-Zahlen ist das Gesundheitssystem in Thüringen überlastet. Hier sollen die neuen Regeln am 21. Dezember in Kraft treten – bis dahin sind noch Änderungen möglich. Doch schon jetzt ist klar: Auch Thüringen sieht weiterhin Verschärfungen vor.

Aktuell gibt es bereits in vielen Bereichen Einschränkungen. Clubs, Bars, Diskotheken sowie Schwimm- und Freizeitbäder, Thermen, Erlebnisbäder und Saunen wurden geschlossen, Weihnachtsmärkte, Volksfeste, Messen und Kongresse verboten. Die Gastronomie muss um 22 Uhr schließen. In der Gastronomie, bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen im Innenbereich und bei Beherbergungsbetrieben gilt die 2G-Regel. Zudem gibt es für Ungeimpfte eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.

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