15. August 2019, 13:08 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Wer eine Reise nicht antreten kann, keine Rücktrittsversicherung hat oder diese nicht greift, muss oft mit hohen Stornokosten rechnen. Manche lassen den Urlaub auch ganz verfallen und bleiben auf den Kosten sitzen. Das muss nicht sein, denn Reisen lassen sich an Dritte weiterverkaufen, so kann zumindest ein Teil des Geldes wieder reingeholt werden. TRAVELBOOK erklärt, wie das funktioniert – und was bei Flügen zu beachten ist.
Eine Trennung vom Partner, ein Unfall, ein Notfall in der Familie oder man hat es sich einfach doch noch anders überlegt: Manchmal kann oder soll eine gebuchte Reise einfach nicht angetreten werden. Neben dem Frust über den verpassten Urlaub kommt ein weiteres Ärgernis hinzu: die zum Teil enormen Stornokosten.
Gesetz erlaubt Benennung eines Ersatzreisenden
Bereits Wochen vor dem Reiseantritt können diese schon 30 Prozent des Reisepreises betragen und erhöhen sich schrittweise bis zum Reiseantritt auf 95 oder gar 100 Prozent. Dass man eine Reise nicht stornieren muss, sondern sie einfach weiterverkaufen kann, wissen die wenigsten. Das BGB-Gesetz räumt Verbrauchern nämlich das Recht auf Benennung eines Ersatzreisenden ein. „Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt“, heißt es dazu im Gesetz. Der Reiseveranstalter könne dem Wechsel in der Person des Reisenden nur widersprechen, wenn dieser „den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen“. Das kann zum Beispiel ein fehlendes Visum sein.
In den meisten Fällen gibt es keinen Grund zum Widerspruch durch den Veranstalter, weshalb die Reise theoretisch auch weiterverkauft werden kann.
Genau darin sehen einige Internetportale wie transfertravel.com ihre Chance. Sie fungieren als Vermittler und helfen ahnungslosen Urlaubern dabei, wenigstens einen Teil der Reisekosten zurückerstattet zu bekommen.
Und das Potenzial für diesen Zweitmarkt ist groß: Im vergangenen Jahr buchten die Deutschen rund 55 Millionen Reisen, so die Analyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR). Offizielle Branchenangaben zur Stornoquote gibt es dabei nicht. Geschätzt wird, dass zehn bis zwölf Prozent aller gebuchten Reisen storniert bzw. nicht angetreten werden.
Und so funktioniert es
Wer seine Reise aus welchem Grund auch immer nicht antreten kann oder wenn die Reiserücktrittsversicherung nicht greift, kann sich an solche Vermittler wenden. Der Vorteil: Sowohl Verkäufer als auch der Ersatzreisende profitieren. Diejenigen, die ihre Reise nicht antreten können, müssen sie nicht stornieren, sondern verkaufen sie an andere weiter und können einen Teil der Geldes retten. Und die Käufer bekommen im Gegenzug eine Reise, die unter Umständen weit unter dem Originalpreis liegt.
Die Vermittler verdienen an einer Provision bei Erfolg.
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Probleme bei Flügen
Problematisch wird der Weiterverkauf bei Flugreisen, weil Fluggesellschaften – je nach Tarif und dessen Bedingungen – eine Umbuchungsgebühr fordern. Dieser sogenannte ‚Name Change‘ ist dann manchmal teurer als der Ursprungspreis des Tickets selbst. Flüge im Rahmen einer Pauschalreise hingegen stellen zumeist kein Problem dar.
Und auch bei Reisen, die man in Einzelteilen gebucht hat, sogenannten „Bausteinreisen“, ist der Weiterverkauf schwer: Dann wird versucht, möglichst viele der Bausteine direkt weiterzuvermitteln.
Wie viel dem Verkäufer unterm Strich bleibt, kann er selbst durch den Preisnachlass bestimmen, den er gewährt: Je günstiger er seine Reise auf dem Portal anbietet, desto größer die Verkaufschancen, desto geringer aber auch sein Vorteil im Vergleich zu einer Stornierung.