18. Januar 2023, 18:06 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Nur ein paar Klicks bis zur Buchung: Portale im Internet machen die Urlaubsplanung leicht. Nur, wer führt die Reise am Ende durch? Meist ist man mit einem einzelnen Gesamtanbieter besser dran.
Flug, Hotel, Transfer: Wer bei einem Online-Reiseportal eine Pauschalreise buchen möchte, sollte sich mit einem Blick auf die Abrechnung absichern. Soll die gesamte Summe an einen Anbieter überweisen werden, ist alles gut.
Stellt man indes fest, dass die Buchung sich auf mehrere Rechnungen verteilt, handelt es sich wahrscheinlich nicht um eine Pauschalreise. Geht dann bei der Reise etwas schief, kann das ein Problem sein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin.
Das Problem mit den einzelnen Bausteinen
Nach Angaben der Verbraucherschützer ist es ein „häufiges Ärgernis“ bei Buchungen über Online-Reiseportale: Ein vermeintlich im Ganzen gebuchter Urlaub stellt sich als Puzzle von Reisebausteinen verschiedener Anbieter heraus.
Das Problem dahinter: Fällt etwa ein Flug aus, lässt sich die Hotelbuchung oft nicht ohne weiteres anpassen – so zahlt man am Ende Geld, obwohl man die Dienstleistung nicht nutzt. Zudem haben Urlauber den Stress: Sie müssten sich in diesem Beispiel selbst darum kümmern, wie sie an ihr Reiseziel kommen, und sich dafür etwa mit der Airline herumschlagen. Schließlich ist die für den Flug der Vertragspartner. Für die Übernachtung ist es das Hotel.
Die Portale seien in so einem Fall nur Vermittler und verwiesen meist nur auf die jeweiligen Anbieter, schildern die Verbraucherschützer. Sofern sie sich denn überhaupt zurückmelden.
Vor- und Nachteile Pauschalurlaub oder lieber individuell? Ein Vergleich!
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Bessere Absicherung beim Buchen von Pauschalreisen
Pauschalreisende sind bei solchen Problemen besser dran. Der Veranstalter muss hier für das gesamte Reisepaket einstehen. Fällt beispielsweise der Flug aus, muss er sich um eine Ersatzbeförderung kümmern. Auch sonst sind Urlauber besser abgesichert – so ist das für den Urlaub bezahlte Geld etwa auch für den Fall geschützt, dass der Veranstalter in Insolvenz geht.
Mit Material von dpa