11. Juni 2020, 12:27 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Die Bundesregierung hat Lehren aus der Thomas-Cook-Pleite gezogen. Im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters sollen Kunden künftig besser geschützt werden.
Die Bundesregierung will nach der kostspieligen Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook die Urlauber künftig besser vor Insolvenzen von Reiseanbietern schützen. Das Kabinett billigte dazu am Mittwoch Eckpunkte, die das Verbraucherschutzministerium ausgearbeitet hat. „Der Fall Thomas Cook hat gezeigt, dass das bestehende System der Kundengeldabsicherung die Gefahr begründet, dass Reisende nicht so entschädigt werden, wie es von der EU-Pauschalreiserichtlinie vorgesehen ist“, sagte Ministerin Christine Lambrecht (SPD). Auf Basis der Eckpunkte soll nun ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.
Der Insolvenzschutz für die Verbraucher hatte sich bei der Thomas-Cook-Pleite im Herbst 2019 als völlig unzureichend herausgestellt. Die Versicherung deckte maximal 100 Millionen Euro Erstattung für sämtliche Reiseveranstalter ab. Die Schadenssumme des damals zweitgrößten Reiseunternehmens in Deutschland überstieg diese Summe. Die Bundesregierung sprang ein, um den Schaden von insgesamt knapp 350 Millionen Euro zu decken. Die Versicherung Zurich Deutschland übernahm nur ein Sechstel.
Kundengelder sollen über Fonds abgesichert werden
„Die Absicherung der Kundengelder soll künftig über einen Fonds erfolgen, der sich aus Beiträgen der Reiseveranstalter finanziert“, erklärte Lambrecht. „Auf diese Weise wird ein umfassender Schutz der Reisenden sichergestellt.“ Vorgesehen sei auch eine Rückbeförderung von Reisenden. Im Insolvenzfall soll dann zunächst eine vom Reiseveranstalter geleistete Sicherheit verwertet werden. Erst danach könne auf den Fondskapitalstock zugegriffen werden, der in der Aufbauphase in einer noch festzulegenden Höhe durch eine zeitlich befristete staatliche Garantie abgesichert wird.“ Letzte Sicherheit sollten dann Versicherungen bieten.
Verbraucherschützer und Reiseveranstalter begrüßten den Plan. „Die Eckpunkte sind ein richtiger Schritt, damit Pauschalreisende in Zukunft besser gegen die Insolvenz eines Reiseanbieters abgesichert sind“, erklärte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller. Damit es keinen zweiten Fall wie Thomas Cook gebe, müsse die Haftungsbegrenzung von 110 Millionen Euro gestrichen werden. Für eine effektive Absicherung sei eine Summe von mindestens 20 Prozent des Vorjahresumsatzes eines Reiseveranstalters notwendig.
Pauschal- oder Individualurlaub Welche Art der Reise ist während Corona am sichersten?
Unsicherheit nach Pleite von Thomas Cook Sollte ich überhaupt noch eine Pauschalreise buchen?
Nach Pleite Thomas-Cook-Kunden sollen ab Dezember entschädigt werden
DRV warnt vor Überforderung der Reisebranche
Der Deutsche Reiseverband (DRV) nannte die Eckpunkte einen geeigneten Ansatz, warnte aber davor, die von der Corona-Krise hart getroffene Branche finanziell zu überfordern. „Eine erweiterte Absicherung stellt eine zusätzliche erhebliche finanzielle Herausforderung für die Reiseveranstalter dar, die kurzfristig nur schwer zu lösen sein wird“, erklärte DRV-Präsident Norbert Fiebig. Es müsse einen maßvollen Übergang vom alten zum neuen System geben. Gespräche über die konkrete Ausgestaltungen starteten schon in dieser Woche.