19. September 2017, 10:33 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Wer einen Urlaub ohne Reiserücktrittsversicherung bucht und die Reise aus verschiedenen Gründen dann doch nicht antreten kann, muss nicht zwangsläufig auf den Kosten sitzen bleiben. Der Urlaub kann nämlich an Dritte weiterverkauft werden.
Um eine Pauschalreise im Krankheitsfall oder aus anderen Gründen an einen Dritten abzugeben, ist nur wenig Aufwand nötig. Das ist formlos möglich, zum Beispiel durch ein einfaches Schreiben, in dem festgehalten ist, wer statt einem selbst in den Reisevertrag eintritt.
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„Dies ist laut Gesetz bis zum Reisebeginn möglich“, erklärt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale in NRW. Allerdings haften alter und neuer Reisender als Gesamtschuldner, so Wagner. Das bedeutet: Auch wenn der Ersatzurlauber in den Vertrag eintritt, kann sich der Veranstalter für die Zahlung der Reise und eventuelle Mehrkosten für den Austausch der Person an den ursprünglichen Vertragspartner wenden. „Etwa wenn der Ersatzurlauber aus irgendeinem Grund nicht zahlt, kann der Veranstalter das Geld von dem ersten Reisenden verlangen“, erklärt Wagner.
Inzwischen gibt es einige Portale im Internet, die als Mittler zwischen Verkäufern und Käufern von solchen Reisen auftreten, zum Beispiel Trade your Trip und Stornopool.
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Es kann zu Extrakosten kommen
Einen Haken gibt es dennoch, denn Reiseveranstalter dürfen ihren Kunden auch künftig hohe Zusatzkosten in Rechnung stellen, wenn sie deren Pauschalreise auf einen Ersatz-Teilnehmer umbuchen. Zwei Urlauber, die sich gegen diese Praxis gewehrt hatten, scheiterten in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof. Veranstalter müssen eine solche Übertragung der Reise grundsätzlich ermöglichen, wenn zum Beispiel ein Kunde kurz vorher krank wird. Der verhinderte Urlauber hat laut Gesetz aber die „entstehenden Mehrkosten“ zu tragen.
Bei simplen Flugtickets, ohne Pauschalreise, wird es etwas komplizierter. Viele Fluggesellschaften erheben eine Gebühr dafür, den Namen im Ticket zu ändern. Dies kann kosten, teilweise mehr als der Flug selbst, sodass es sich oft gar nicht lohnt, den Flug weiterzugeben. Dennoch sollte man immer überprüfen, wie viel eine solche Namensänderung kostet.
Für verhinderte Reisende ist es aber oft schon ein Erfolg, wenn zumindest ein Teil der Kosten wieder reingeholt werden können.