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Nachgehakt

Welche Versicherung bezahlt bei Diebstahl auf Reisen?

Dieb im Hotelzimmer
Einbruch ins Hotelzimmer, Raub oder Diebstahl des Reisegepäcks – gegen Langfinger ist auch im Urlaub niemand gefeit. Doch welche Versicherung kommt im Schadensfall dafür auf? Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

14. Oktober 2019, 7:15 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ein Szenario, das auf Reisen nie ganz ausgeschlossen werden kann: Stellen Sie sich vor, Sie kommen von einer Sightseeing-Tour oder einem Shopping-Bummel zurück ins Hotel und Ihre Wertsachen, Ihr Laptop oder Ihr Tablet sind verschwunden. In zahlreichen Hotels auf der Welt haben Diebe ein leichtes Spiel und können sich im Nu Zutritt zu einem Zimmer verschaffen. Wenn nicht das Hotel vor Ort, welche heimische Versicherung kommt im Fall eines Diebstahls auf Reisen auf? TRAVELBOOK hat nachgehakt.

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Bei Diebstahl aus dem Hotelzimmer oder Auto beispielsweise greift die sogenannte Außenversicherung, die meist in der Hausratversicherung integriert ist. Die Außenversicherung kommt allerdings nur dann für den Schaden auf, wenn ein Raum oder Behältnisse in einem Gebäude aufgebrochen wurden. Der einfache Diebstahl ist nicht versichert, erklärt Kim Paulsen, Sprecher beim Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg, auf Nachfrage von TRAVELBOOK.

Beachtet werden sollte jedoch, dass die Außenversicherung meist zeitlich begrenzt ist, sie also nur für Gegenstände besteht, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte daher darauf geachtet werden, dass diese Zeitspanne nicht überschritten wird. „Meist handelt es sich hier aber um mehrere Monate“, so Paulsen.

Diebstahl von Gegenständen aus dem Auto

Auch der Diebstahl von Gegenständen aus einem Auto kann unter den Versicherungsschutz fallen, wenn das Auto zum Beispiel in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus mit verschlossenem Tor gestanden hat. Sofern Einbruch-Diebstahl aus einem verschlossenen Fahrzeug ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen mitversichert ist, ist dieser Diebstahl auch versichert, wenn das Fahrzeug beispielsweise an der Straße oder auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wurde.

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Gegenstände der Hausratversicherung werden grundsätzlich zum Neuwert erstattet. Versichert ist der gesamte Hausrat. Die Außenversicherung ist in der Versicherungssumme jedoch häufig begrenzt. „Dieses sollte vorab in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geprüft werden“ rät Paulsen. Grundsätzlich gehöre auch Bargeld zum Hausrat. Besonders bei Bargeld und Wertgegenständen ist die Versicherungssumme jedoch oft noch stärker begrenzt, insbesondere wenn Gegenstände nicht in einem Safe eingeschlossen wurden.

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Versicherung und Polizei informieren

Ist mit dem Schaden eine strafbare Handlung verbunden, zum Beispiel ein Einbruch oder ein Raub, muss neben der Versicherung auch sofort die Polizei informiert werden. In der Regel fordert die Versicherung dann den polizeilichen Bericht ein. Weiterhin ist eine sogenannte Stehlgutliste zu erstellen, in die die gestohlenen oder zerstörten Gegenstände eingetragen werden. Überdies ist es ratsam, Nachweise in Form von Fotos und / oder Kaufbelegen bei der Versicherung einzureichen. „Gerade bei teuren Gegenständen ist dies zu empfehlen“, so Paulsen, „da es ansonsten bei der Regulierung zu Problemen kommen kann.“

Was aber, wenn einem Reisenden zum Beispiel auf dem Flughafen oder Bahnhof das Gepäck gestohlen wird? „Ein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung ist ausschließlich bei Raub gegeben“, sagt Paulsen. Andernfalls könne eine bestehende Reisegepäckversicherung in Anspruch genommen werden, die den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen soll. Reisegepäckversicherungen zahlen laut Paulsen jedoch in vielen Fällen nicht oder nur einen gewissen Anteil. „Oft wird Geschädigten von den Versicherungsunternehmen auch vorgeworfen, vor allem bei Diebstahl und Raub grob fahrlässig gehandelt zu haben, sonst wäre der Schaden ja nicht passiert“, räumt Paulsen ein.

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Koffer zwischen die Beine klemmen

Versicherte sollten auf Reisen daher folgende Punkte beachten: Einen Koffer nicht neben sich abstellen, sondern zwischen die Beine klemmen. In südlichen Ländern keinen Schmuck tragen und keine Kamera über die Schulter hängen, sondern – wegen der sogenannten Mopedräuber, die im Vorbeifahren rauben – am Körper befestigen. Ansonsten gibt es laut Paulsen Probleme bei der Schadensregulierung.

Daher sei zu erwägen, alle wertvollen Sachen besser zu Hause zu lassen und keine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Zudem sind Wertsachen wie Schmuck, aber auch wertvolle Gegenstände wie Filmkameras oder Fotoapparate nur unzureichend oder sogar gar nicht mitversichert, sagt Paulsen. „Aus genannten Gründen hält der Bund der Steuerzahler eine Reisegepäckversicherung für unsinnig“, so Paulsens Fazit.

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