15. August 2019, 13:09 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ärgerlich, wenn man kurz vor einer geplanten Reise krank wird oder diese aus anderen Gründen nicht antreten kann. Stornieren ist meist mit Zusatzkosten verbunden, weshalb sich viele vor diesem Schritt scheuen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch auch eine andere Person einspringen.
Ohne Rücktrittsversicherung lassen sich eine gebuchte Pauschalreise oder ein Flug häufig nicht ohne Stornogebühren absagen. Es gibt jedoch eine Alternative. Wenn etwas dazwischenkommt und man selbst den Urlaub nicht antreten kann, ist es manchmal erlaubt, die Reise an eine Ersatzperson abzutreten.
Dafür muss jedoch die Option „Namensänderung“ oder „Name Change“ bestehen, wie die Verbraucherzentrale Thüringen mitteilt. Ob die Möglichkeit eingeräumt wird, können Reisende beim Veranstalter erfragen oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen.
Für die Übertragung der Reise auf eine andere Personen werden Gebühren fällig, üblich sind rund 30 Euro. „Je früher Sie Änderungen an Ihrer Buchung vornehmen, desto geringer werden die Kosten und Gebühren ausfallen“, heißt es etwa auf der Website von Easyjet dazu. Am preisgünstigsten ist es, länger als 60 Tage vor dem Flug Änderungen vorzunehmen, dann zahlen Kunden 31 Euro, wenn sie die Namensänderung online vornehmen, und 37 Euro bei telefonischem Kontakt oder direkt am Flughafen. Wer erst innerhalb von 60 Tagen vor Abflug eine Ersatzperson angibt, zahlt bei Easyjet bis 68 Euro (online) oder 73 Euro (Kontaktzentrum).
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Nicht überall möglich
Bei Lufthansa können bis 24 Stunden nach Buchung komplett geändert werden, danach nur noch einzelne Buchstaben. Lufthansa ist jedoch häufig kulant. Andere Airlines lassen im Nachhinein keine Namensänderungen mehr zu. Beim Reiseveranstalter ITS fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro an, wenn man einen Ersatzteilnehmer nennt. Andere Anbieter geben in ihren Bestimmungen lediglich an, dass man sich direkt mit dem Kundenservice in Verbindung setzen solle, um die Möglichkeit einer Namensänderung zu erfragen.
Beachten sollte man bei einer Namensänderung unbedingt, dass die Ersatzperson noch rechtzeitig ein Visum bekommt, falls dies nötig ist, und sich um eventuell nötige Impfungen kümmern kann. Auch ein gültiger Reisepass kann, je nach Zielland, sehr wichtig sein.
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Alternative: Reise verkaufen
Daneben gibt es auch Internetportale, die sich auf das Weiterverkaufen von Reisen spezialisiert haben. Dort stellt man gegen eine Provisionsgebühr ein Inserat ein und verkauft seine gebuchte Reise. Auch so spart man sich die Stornokosten. Der Veranstalter kann dem Weiterverkauf zwar widersprechen, das geschehe aber selten, so die Verbraucherzentrale.