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27. Dezember 2024, 13:03 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Die Urlaubsplanungen fürs neue Jahr laufen bei vielen Menschen bereits jetzt auf Hochtouren. Wer einen neuen Pass braucht oder nach Großbritannien reist, sollte sich jedoch gründlich informieren. Und es gibt noch mehr Neuerungen.
Das Jahr 2025 bringt für Urlauber eine Reihe von Änderungen. So müssen sie für ein weiteres beliebtes Reiseland nun bald vorab eine Reisegenehmigung beantragen, während es an den Grenzen von zwei europäischen Ländern künftig deutlich schneller gehen dürfte. Wir zeigen vier wichtige Neuerungen für Reisende 2025 im Überblick.
Übersicht
1. Künftig nur noch digitale Bilder für Reisepässe
Ab Mai 2025 haben Passbilder auf Papier endgültig ausgedient. Behörden akzeptieren dann für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Bilder. Das muss man auch beim Beantragen von Reisepässen im Hinterkopf haben. Wer die Fotos von professionellen Fotografen in einem Studio machen lässt, muss nun sicherstellen, dass sie von dort ans zuständige Bürgeramt weitergeleitet werden. Alternativ nutzt man vor dem Termin einen der Passbildautomaten, die in immer mehr Ämtern aufgestellt werden. Denn von diesen werden die Bilder direkt ins System der Behörde weitergeleitet, sodass Sachbearbeiter von ihren Rechnern auf sie zugreifen können.
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Ob im Amt vor Ort solche Fotogeräte stehen, sollte man jedoch vorab erfragen, heißt es auf dem Personalausweisportal des Bundes. Zudem gibt es eine gute Nachricht: Voraussichtlich ab Mai 2025 soll es auch möglich sein, sich Reisepässe nach Hause schicken zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine Meldeadresse in Deutschland. Den Gang zum Amt, um sein Ausweisdokument abzuholen, kann man sich dann sparen.
2. Für Großbritannien wird eine Einreisegenehmigung nötig
Viele Staaten verlangen eine Einreisegenehmigung – das bekannteste Beispiel sind die USA. Wer ab dem 2. April ins Vereinigte Königreich reist, braucht nun auch eine elektronische Reisegenehmigung. Sie muss rechtzeitig vor der Einreise online beantragt werden und kostet 10 Pfund (umgerechnet rund 12 Euro). Einmal erteilt, gilt sie für alle Einreisen mit je maximal 180 Tagen Aufenthalt binnen zwei Jahren. Falls der hinterlegte Reisepass vor dieser Zwei-Jahres-Frist abläuft, erlischt jedoch auch die ETA entsprechend früher, sagt das Auswärtige Amt. Anträge für die britische ETA können Urlauberinnen und Urlauber aus Deutschland ab dem 5. März stellen.
3. Rumänien und Bulgarien im Schengenraum
Der grenzkontrollfreie Schengenraum hingegen wächst: Ab Januar können Bulgarien und Rumänien nun vollständig beitreten. Kontrollen an den Flughäfen und Seegrenzen mit anderen Staaten des Schengenraums waren bereits im März 2024 weggefallen, nun wird das auch an den Landgrenzen möglich. Das bedeutet: Wartezeiten bei der Ein- und Ausreise werden für Reisende ab 2025 dadurch weitgehend der Vergangenheit angehören, so der ADAC. Das betrifft die Landgrenzen Ungarn – Rumänien, Rumänien – Bulgarien sowie Bulgarien – Griechenland.
Ausweisdokumente muss man dennoch immer bei sich haben – zum einen, weil man sich stets ausweisen können muss. Aber auch, weil Personenkontrollen an den Grenzen auch nach dem Schengen-Beitritt möglich sind und jederzeit befristet wieder aufgenommen werden können. Dies zeigt sich beispielhaft an den aktuell laufenden Kontrollen an den deutschen Grenzen, die zwar oft nur stichprobenartig sind, aber laut ADAC bei der Einreise aus Polen, Österreich, der Schweiz und Tschechien regelmäßig für Staus und Wartezeiten sorgen.
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4. Österreich hebt die Vignettenpreise an
Die Preise für die „Pickerl“ für die Autobahnen Österreichs steigen: Die nur digital verfügbaren 1-Tages-Vignetten kosten Reisende laut ADAC im neuen Jahr 2025 nun 9,30 statt zuvor 8,60 Euro – und damit acht Prozent mehr. Ähnlich hoch ist der Preissprung bei den 10-Tages-Vignetten von 11,50 auf nun 12,40 Euro. Die Jahresvignetten liegen dem Verkehrsclub zufolge mit 103,80 Euro erstmals über der 100-Euro-Marke (bisher 96,40 Euro). Wird man ohne Vignette erwischt, wird eine Ersatzmaut von 120 Euro fällig – oder eine Anzeige und eine noch höhere Geldstrafe, falls man den Betrag nicht sofort bei der Kontrolle zahlen kann.
Mit Material von dpa