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Wichtige Bestimmungen im Überblick

Welchen Pass braucht mein Kind auf Reisen?

Pass Kinder
Mit dem Kinderreisepass können die Kleinen in viele Länder problemlos einreisen – aber eben nicht überall Foto: picture alliance/dpa | Daniel Karmann
dpa

31. Dezember 2022, 15:06 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Im Zuge der Urlaubsplanung müssen Eltern nicht nur an die eigenen, sondern auch an die Reisedokumente für ihre Kinder denken – und zwar rechtzeitig. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

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Bei vielen Familien ist die Urlaubsplanung für 2023 gerade im vollen Gange – oder gar schon abgeschlossen. Doch mit der Buchung der Reise ist es nicht getan: Man sollte auch rechtzeitig prüfen, ob man für das Urlaubsland die nötigen Ausweisdokumente hat. Das betrifft besonders auch die Pässe der Kinder. Sonst endet der Urlaub schlimmstenfalls schon bei der Einreise.

Fakt ist: Kinder wachsen schnell und gerade wenn sie kleiner sind, ändert sich ihr Aussehen in vergleichsweise kurzer Zeit teils enorm. Das kann sich auf die Gültigkeit der Dokumente auswirken. Was müssen Eltern beachten? Hier sind Antworten auf wichtige Fragen:

Welche Ausweise kann ich für das Kind beantragen?

Eltern können für ihren Nachwuchs zwischen Personalausweis, Kinderreisepass und normalem Reisepass – wie es ihn auch für Erwachsene gibt – wählen. Zu beachten ist: Einen Kinderreisepass gibt es nur für Kids unter zwölf Jahre.

Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern sind seit zehn Jahren nicht mehr gültig, wie der ADAC erklärt. Das gilt auch für Reisen innerhalb der EU. Jedes Kind braucht unabhängig vom Alter sein eigenes Reisedokument, wenn es ins Ausland reisen möchte.

Wie lange sind die Reisedokumente für Kinder gültig?

Neu beantragte Kinderreisepässe sind nur ein Jahr gültig. Für einen Kinderreisepass, der vor 2021 ausgestellt wurde, gilt hingegen die darin eingetragene Gültigkeit. Innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums können die Dokumente verlängert werden.

Personalausweise und Reisepässe für Kinder sind maximal sechs Jahre lang gültig. Wobei es einen Haken gibt:

Gerade bei Säuglingen und Kleinstkindern kann sich das Äußere innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass sie mit dem ursprünglichen Ausweisdokument nicht mehr klar zu identifizieren sind. In diesem Fall wäre der Ausweis vorzeitig ungültig, stellt das Bundesinnenministerium in seinen FAQ zu Pässen online klar.

Sieht das Kind inzwischen deutlich anders aus als auf dem Passbild, sollte man deshalb lieber auf Nummer sichergehen und rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Ausweis oder Reisepass beantragen.

Bei einem Kinderreisepass können Passbilder und auch äußerliche Merkmale wie Augenfarbe und Größe jederzeit angepasst werden, solange der Pass noch gültig ist. Dafür wird eine Aktualisierungsgebühr fällig. Doch Vorsicht: In Südafrika werden verlängerte Kinderreisepässe bei der Einreise nicht akzeptiert, schreibt das Auswärtige Amt. Wurde das Dokument nicht verlängert oder aktualisiert, ist die Einreise hingegen problemlos damit möglich.

Wann genügt welcher Pass?

Mit einem Personalausweis kann man innerhalb der Europäischen Union problemlos mit dem Nachwuchs reisen. Ist jedoch eine Reise außerhalb der EU geplant, braucht das Kind meist einen Kinderreisepass oder einen herkömmlichen Reisepass.

Und wie das geschilderte Beispiel Südafrika zeigt: Man sollte sich schlau machen, welches Reisedokument genau nötig ist. Dafür sind die online verfügbaren Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Urlaubsziel eine verlässliche Quelle.

Beispiel USA: Für eine geplante Reise in die Vereinigten Staaten sollte das Kind einen normalen Reisepass haben. Besitzt es nur einen Kinderreisepass, benötigt es nämlich ein Visum. Die viel einfacher zu erhaltende elektronische Einreisegenehmigung (Esta) kann man nur mit einem Reisepass beantragen – das gilt auch für die Kleinen.

Wo beantrage ich Kinderpässe und was kosten sie?

Beantragen kann man alle Dokumente beim Bürgeramt am jeweiligen Wohnort des Kindes. Für den Fall, dass das Kind mehrere Wohnsitze hat, empfiehlt sich die Antragsstellung am Hauptwohnsitz. Anderswo fallen höhere Gebühren an.

Ein normaler Reisepass kostet für alle Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro, für eine Express-Ausstellung innerhalb weniger Werktage sind es 69,50 Euro. Ein Personalausweis kostet für Kinder 22,80 Euro. Einen Kinderreisepass gibt es für 13 Euro. Will man den Kinderreisepass verlängern oder aktualisieren, werden 6 Euro fällig.

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Wie viel Vorlauf und welche Unterlagen brauche ich?

Nötig ist in jedem Fall ein biometrisches Passbild. Welche Dokumente noch für den Antrag erforderlich sind, kann man auf der Homepage des Bürgeramtes nachlesen. Das zuständige Amt findet man zum Beispiel beim sogenannten Behördenfinder.

Soll ein Ausweis oder ein Reisepass her, sollte man reichlich Zeit einplanen. Mancherorts sind Termine beim Amt nicht auf die Schnelle zu bekommen. Nach dem Antrag dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis man die Dokumente abholen kann. Oder man zahlt das Extrageld für die Expressvariante.

Wer es ganz eilig hat, sollte einen Kinderreisepass beantragen. Den kann man direkt nach der Antragsstellung mitnehmen. Vorausgesetzt natürlich, man reist in ein Land, wo dieser Pass akzeptiert wird.

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