28. Juni 2022, 16:33 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Das Wohnmobil wird in der Regel kaum genutzt, wenn man nicht reist. Ein Problem ist die Parksituation in der Stadt beziehungsweise am Straßenrand, wenn das große Gefährt eben gerade nicht genutzt wird. Welche Parkregeln gelten für Wohnmobile? Welche Strafen drohen bei Parkverstößen? TRAVELBOOK hat alle Infos.
Camping-Reisen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch, wer einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil besitzt, steht oftmals vor der Frage, wo man eigentlich legal parken kann. Damit das Wohnmobil nicht abgeschleppt wird, sollte man einige Dinge im Vorhinein wissen:
Inhaltsverzeichnis
Das Wohnmobil auf der Straße parken, ist erlaubt, aber ….
Falls es keine expliziten Verkehrszeichen verbieten, darf man Wohnmobile auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. Wichtig dabei ist, dass der Camper nicht über 7,5 Tonnen wiegt. Es gibt nämlich einige Herausforderungen, falls der Camper diese Gewichtsbeschränkung überschreitet. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es in „§12 Halten und Parken Abs. 3a“, dass das Parken von Wohnmobilen über 7,5 Tonnen und Anhängern über zwei Tonnen innerhalb geschlossenen Ortschaften „in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten“ in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist. Für gekennzeichnete Parkplätze gelten diese Regeln aber nicht.
Der ADAC erklärt zudem, dass Wohnmobile nicht geparkt beziehungsweise abgestellt werden dürfen, wenn der Bereich mit dem Parkplatzschild „PKW“ (Zeichen 1010-58) gekennzeichnet ist. Auch darf man Wohnmobile nicht an engen Stellen parken. Rund 3,55 Meter Breite müssen eingehalten werden, damit PKWs durchfahren können beziehungsweise vorbeikommen.
Auf diese Parkzeichen sollte man mit einem 7,5-Tonner achten
Es gibt einige Schilder, die auf Parkplätze für Camper hinweisen. Diese sind besonders wichtig für Wohnmobile über 7,5 Tonnen. Dazu gehören die Zeichen 365-67, 365-68, 1010-50 und 1010-67 (siehe übernächster Absatz). Wohnmobile bis 7,5 Tonnen dürfen in Deutschland grundsätzlich auf Straßen parken, wenn sie für den öffentlichen Straßenverkehr gemeldet sind und das Parken nicht durch ein Schild verboten wird.
Parken auf dem Gehweg?
Ebenfalls sollte man auf ein wichtiges Schild achten, wenn man mit einem Wohnmobil auf dem Gehweg parken möchte. Das Parkplatzschild mit dem Zeichen „315“ weist darauf hin, dass man auf dem Gehweg parken darf, allerdings gilt das für nur Fahrzeuge bis maximal 2,8 Tonnen. Ein Wohnmobil würde hierbei demnach rausfallen, ein abgekoppelter Anhänger wäre aber erlaubt.
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Die Bedeutungen der Parkzeichen
- 314: Hierbei handelt es sich um das klassische Parkschild. Ist kein Zusatzzeichen darunter, gibt es keine Beschränkungen. Meist gibt es darunter jedoch ein Zusatzzeichen.
- 365-60: Dieses Schild zeigt, dass man sich auf oder in der Nähe eines Campingplatzes befindet und das Abstellen von Wohnwägen erlaubt ist.
- 365-67: Wohnmobil-Nutzer können hier ihren Camper abstellen.
- 365-68: Dieses Schild weist darauf hin, dass sich hier Wohnmobil- und Wohnwagenstellplätze befinden.
- 315: Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen dürfen auf dem Gehweg parken.
- 1024-19: Dieses Zusatzzeichen befindet sich überwiegend unter einem anderen Verkehrszeichen. Ist dieses angebracht, bedeutet es, dass Camper bis 7,5 Tonnen von der Parkerlaubnis ausgenommen sind.
- 1010-67: Dieses Zusatzzeichen zeigt, dass der Parkplatz für Wohnmobile reserviert ist.
- 1010-58: Falls Sie dieses Zusatzzeichen sehen, sollten Sie Ihr Wohnmobil nicht abstellen, denn hier dürfen nur PKWs parken.
- 1010-50: Parken dürfen PKWs und mehrspurige Fahrzeuge. Ein Wohnmobil zählt zu letzterer Gruppe.
Das gilt für Wohnwagen bzw. Anhänger
Neben den klassischen Wohn- und Reisemobilen gibt es natürlich auch Wohnwägen in Form von Anhängern. Im Grunde gilt für einen Anhänger nahezu dasselbe wie für ein Wohnmobil. Wichtig ist nur, ob der Anhänger an- oder abgekoppelt ist. Ist dieser noch am Fahrzeug dran, gelten die Regeln von oben. Ist der Wohnwagen aber abgekoppelt, darf dieser in Wohngebieten geparkt werden, allerdings nicht länger als zwei Wochen auf einer Stelle. Für Wohnmobile oder Fahrzeuge mit einem angekoppelten Wohnwagen gibt es keine zeitlichen Begrenzungen, sofern kein Hinweis beziehungsweise Verbotsschild vorhanden ist.
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Strafenkatalog für falsch geparkte Wohnmobile
Haben Sie ihr Wohnmobil falsch geparkt, droht ihnen eine Geldstrafe. Laut dem Bußgeldkatalog sind diese aber unterschiedlich geregelt und hängen von der spezifischen Situation ab. Das Strafgeld ist aber verhältnismäßig überschaubar. Wer auf einem PKW-Parkplatz sein Wohnmobil abstellt, muss zehn Euro bezahlen. Behindern Sie andere Fahrzeuge, steigt die Strafe auf 15 Euro. Stehen Sie länger als drei Stunden auf einem PKW-Parkplatz, liegt die Strafe bei 30 Euro.
Auch das Abstellen auf dem Gehweg kostet, sofern der Camper über 2,8 Tonnen wiegt. Die Strafe beträgt 15 Euro. Wird jemand oder etwas behindert oder stehen Sie länger als eine Stunde auf dem Gehweg, zahlen Sie 25 Euro. Wenn der Camper aber über eine Stunde auf dem Gehweg steht und etwas behindert, beträgt die Strafe hingegen 30 Euro.
Für die Camper über 7,5 Tonnen ist die Sachlage ebenfalls klar. Sollte dieser in einem Bereich im Wohngebiet abgestellt worden sein, der für Wohnmobile verboten ist, droht dem Parksünder eine Strafe von 30 Euro.