6. Juli 2017, 12:09 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Vom Hotelzimmer aus direkt aufs Meer schauen – diesen Wunsch haben viele Urlauber. Das wissen auch Hoteliers und Veranstalter und werben gerne mit einer solchen Traumaussicht. Allerdings ist alles Auslegungssache.
„Hotelzimmer mit Meerblick“: Woran denkt der Urlauber bei dieser Beschreibung im Reisekatalog? Womöglich ist es folgende Szene: Geöffnetes Fenster, unten der Strand, der Wind trägt das Rauschen der Wellen ins Zimmer. Doch das muss gar nicht so sein.
Was bedeutet der Begriff Meerblick genau?
Der Urlauber muss zwar auf das Meer schauen können, allerdings nicht „auf voller Zimmerbreite“, wie der Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten in seinem Standardwerk „Reiserecht“ erläutert. Das heißt: Auch wenn der Urlauber seinen Kopf erst drehen und zur Seite schauen muss, um das Wasser zu sehen, ist das Wort Meerblick erlaubt.
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Noch wichtiger: Ein Zimmer mit Meerblick bedeutet nicht unbedingt, dass sich das Hotel direkt am Strand befindet. Es kann zum Beispiel auch oben auf einer Klippe liegen, und der Gast muss erst einige Minuten hinab zum Strand laufen. Oder die Herberge liegt gar im Hinterland. «Man sieht in der Ferne etwas Blau, das gilt schon als Meerblick», sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover.
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Manchmal sieht man gar kein Meer
Vorsicht ist bei der Beschreibung „Zimmer mit Meerseite“ angebracht. In diesem Fall ist nicht einmal gesagt, dass der Urlauber durch das Fenster überhaupt des Wasser sieht. Meerseite heißt nicht Meerblick, erklärt Führich. Das heißt: Auch wenn das Zimmer meerseitig liegt, schaut der Gast zum Beispiel auf andere Hotels.