28. Januar 2023, 6:32 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Nicht nur Privathaushalte, sondern auch die Tourismusbranche leidet unter den gestiegenen Energiekosten. Viele Hotels erheben deswegen Zuschläge. Wann sind diese zulässig?
Energiezuschläge für Hotels und Herbergen sind laut der Verbraucherzentrale Berlin rechtens, müssen aber schon bei der Buchung transparent gemacht werden. „Solange die Unterkunft Zusatzkosten wie den Energiezuschlag transparent macht und den Gast nicht erst bei der Ankunft in der Rezeption darüber informiert, spricht rechtlich nichts dagegen“, so Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale.
In der Regel gilt demnach immer der Tarif, der bei der Buchung vereinbart worden ist. Dabei ist es nicht relevant, ob dies online oder telefonisch erfolgte. Der Gesamtpreis ist ausschlaggebend. Sollten Energiezuschläge erst hinterher beim Begleichen der Hotel-Rechnung erscheinen und damit die Gesamtsumme erhöhen, „muss der Aufpreis nicht gezahlt werden“, so Frindte. Wichtig: Das alles gilt für deutsche Unterkünfte, im Ausland kann es gegebenenfalls abweichende rechtliche Regelungen geben.
Auch interessant: Gekürt! Das beste Hotel in Deutschland
Infos für Urlauber Aufgepasst! Pauschalreise kann nachträglich teurer werden
Unsicherheit in Zeiten von Corona In welchen Fällen kann ich meine Pauschalreise kostenlos stornieren?
Wegen Olympischen Spielen Hotels in Paris erhöhen nachträglich Preise – ist das rechtens?
Bei Pauschalreisen schriftlicher Hinweis nötig
Anbieter von Pauschalreisen müssen auf mögliche nachträgliche Preiserhöhungen vor der Buchung eindeutig schriftlich hinweisen. Solche Preisänderungsklauseln dürfen laut der Verbraucherzentrale nicht unklar formuliert sein oder gar nur aus bloßen Floskeln bestehen. Sonst seien sie unwirksam.
Sofern die Klausel wirksam ist, gilt noch: Nachträglich darf der Pauschalreisepreis maximal um bis zu acht Prozent angehoben werden. Zudem muss die Preiserhöhung laut Verbraucherzentrale bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn bekanntgemacht werden. In den 20 Tagen vor der Anreise seien Preiserhöhungen unwirksam.
Mit Material von dpa