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Nachgefragt

Darf ich Gäste mit auf mein Hotelzimmer nehmen?

Einen Gast einfach so in sein Hotelzimmer zu „schmuggeln“, ist nicht erlaubt. Selbst kurze Besuche müssen meist angemeldet werden.
Einen Gast einfach so in sein Hotelzimmer zu „schmuggeln“, ist nicht erlaubt. Selbst kurze Besuche müssen meist angemeldet werden. Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

31. August 2023, 15:05 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Es ist nicht ungewöhnlich, dass man auch im Urlaub nette Bekanntschaften schließt und sie dann zu sich einlädt. Doch wenn es sich bei der Unterkunft nicht um eine Ferienwohnung handelt, sondern um ein Hotel, stellt sich die Frage: Sind Gäste überhaupt erlaubt? Die Antwort: Es kommt darauf an…

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Ein Hotelzimmer dient nicht nur zum Übernachten. Manchmal will man Bekannte empfangen oder mit jemandem ungestört ein paar Stunden verbringen. Und wer beruflich reist, nutzt das Hotelzimmer womöglich für ein Meeting. Aber ist es überhaupt erlaubt, im Hotel Gäste mit auf das Zimmer zu nehmen?

Antwort: Das entscheidet einzig und allein das Hotel, denn es hat Hausrecht. Meist müsse der Besuch an der Rezeption angekündigt werden, erklärt die Sprecherin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Stefanie Heckel. Beispiel: „Ein Ehepaar hat im Sommer ein schönes Doppelzimmer mit Balkon und Meerblick an der Ostsee gebucht. Hier wird voraussichtlich nichts dagegen sprechen – sofern offiziell gemeldet –, dass sich ein befreundetes Paar das Hotelzimmer einmal anschauen darf.“ Das hat schließlich auch einen Werbeeffekt.

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Definitiv verboten: Gäste, die im Hotel über Nacht bleiben

Während tagsüber der kurze Besuch erlaubt sein kann, ist das Übernachten von Gästen dagegen verboten. „Definitiv nicht erlaubt wäre, dass der Besuch über Nacht bleibt, die Luftmatratze aufpustet und aus einem bezahlten Doppelzimmer heimlich, still und leise ein nicht bezahltes Vier-Personen-Zimmer wird“, sagt Heckel. Das hat laut Dehoga auch mit dem deutschen Recht zu tun. Mitreisende Gäste müssen laut Bundesmeldegesetz (BMG) angemeldet werden.

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Zuschlag bei Aufenthalt weiterer Personen im Hotelzimmer

Ähnlich regeln das unter anderem die Hotels der Accor-Marken. Sie geben als Maßgabe für Urlauber im Hotel vor: Gäste empfangen ist in Ordnung, aber nicht zum Übernachten. Sollte Ihr Besuch die Nacht in Ihrem Hotelzimmer verbringen, wird Ihnen das bei der Abreise verrechnet – und meist sogar mit einem zusätzlichen Aufschlag auf den Grundpreis. Beim Aufenthalt weiterer Personen verlange man einen entsprechenden Zuschlag, teilt ein Sprecher mit. Und der fremde Gast muss sich, bevor er das Zimmer betritt, erst einmal an der Rezeption anmelden.

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Rauswurf aus dem Hotel als Strafe

Wenn eine Person nicht bei der Rezeption anmeldet, dass sie Besuch empfängt, kann das Hotel Konsequenzen ziehen und eine Räumung des Zimmers veranlassen. Wenn das Hausrecht vom Gast missachtet wird, ist es dem Hotel erlaubt den Gast ohne Vorwarnung rauszuschmeißen. Das kann besonders passieren, wenn andere im Hotelzimmer unerlaubt übernachten.

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