4. Dezember 2023, 13:11 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Mancher Gast fühlt sich im Hotel wohl etwas zu sehr wie zu Hause. So lässt sich vielleicht erklären, warum so häufig Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände als Privateigentum angesehen werden. Oft drücken Hoteliers ein Auge zu – dennoch handelt es sich um Diebstahl. Lesen Sie bei TRAVELBOOK, welche Dinge Hotelgäste einer aktuellen Studie zufolge am häufigsten mitgehen lassen.
Ein Hotel ist per Definition ein Beherbergungsbetrieb. Dort werden demnach verschiedene Services angeboten – darunter eine Rezeption, tägliche Zimmerreinigung und weitere Dienstleistungen –, die Gäste gegen Bezahlung in Anspruch nehmen können. Das mit der Bezahlung bedeutet nicht, dass sie Gegenstände aus ihrer temporären Behausung entgeltet hätten. Umso erstaunlicher, wie viele Menschen laut einer aktuellen Umfrage etwas aus dem Hotel mitgehen lassen, folglich also Diebstahl begehen. Jetzt denken Sie vielleicht an vermeintliche Kleinigkeiten – und werden überrascht sein.
Übersicht
Was Hotelgäste am häufigsten mitgehen lassen
Der Luxushotel-Reiseführer „Wellness Heaven“ hat eine Umfrage mit rund 1376 Hotel-Management-Mitarbeitern durchgeführt. Es waren demnach europäische Häuser aus schwerpunktmäßig Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz; 740 davon aus dem 4-Sterne- und 636 aus dem 5-Sterne-Segment.
Auf Platz eins: Handtücher
Am häufigsten passiere es der Untersuchung zufolge, dass Gäste Handtücher aus dem Hotel mitgehen lassen. Dies haben 79,2 Prozent der befragten Hoteliers angegeben. Es waren Mehrfachnennungen möglich, was bedeutet, dass Handtuch-Diebe theoretisch auch weitere Gegenstände aus Hotels klauen. Auf Platz zwei noch mal Frottee: In 66,4 Prozent der Fälle wechseln der Auswertung zufolge Bademäntel ihren Besitzer, wenn Hotelgäste abreisen. Den dritten Platz belegen Kleiderbügel.
Die 21 beliebtesten Diebesgüter in der Übersicht:
Platzierung | Gegenstand | Häufigkeit |
---|---|---|
1. | Handtücher | 79,2 Prozent |
2. | Bademäntel | 66,4 Prozent |
3. | Kleiderbügel | 49,8 Prozent |
4. | Stifte | 41,8 Prozent |
5. | Kosmetik | 36,5 Prozent |
6. | Batterien | 30,4 Prozent |
7. | Besteck | 27,5 Prozent |
8. | Kunstwerke | 24,4 Prozent |
9. | Tablets | 18,3 Prozent |
10. | Decken | 18,0 Prozent |
11. | Kissen | 16,1 Prozent |
12. | Geschirr | 12,3 Prozent |
13. | Kaffeemaschinen | 11,4 Prozent |
14. | Fernbedienungen | 10,4 Prozent |
15. | Föhne | 9,5 Prozent |
16. | TV-Geräte | 8,9 Prozent |
17. | Glühbirnen | 7,2 Prozent |
18. | Matratzen | 6,6 Prozent |
19. | Lampen | 4,1 Prozent |
20. | Telefone | 3,4 Prozent |
21. | Mini-Kühlschränke | 3,3 Prozent |
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Von „langweiligem“ bis zu spektakulärem Diebstahl
Die Analyse brachte weiterhin ländertypische Vorlieben in puncto Hotel-„Souvenirs“ ans Licht. „Es stellt sich etwa heraus, dass der deutsche Hotelgast einem eher langweiligen Diebstahlverhalten folgt: Neben Handtüchern und Bademänteln lässt er in erster Linie Kosmetik mitgehen.“ Österreicher hingegen sind beim Stibitzen mehr um ihr leibliches Wohl bedacht. Der Studie zufolge packen sie von Geschirr und Besteck bis hin zu Kaffeemaschinen eher genussorientierte Dinge aus dem Hotel ein. Ähnlich die Italiener, die es laut „Wellness Heaven“ speziell auf Weingläser abgesehen haben.
Derartiges kann man wohl recht unkompliziert im Reisegepäck verschwinden lassen. Bei einer Matratze müsste man da schon deutlich erfinderischer werden. Und dennoch: Auch solch umfangreiche Polster, „häufig mit einem Gegenwert von mehreren Tausend Euro“, würden demnach gestohlen. Dies geschehe vor allem in 5-Sterne-Hotels und „ausschließlich mitten in der Nacht über Aufzüge (…), die direkt in die Tiefgarage führen“. Klingt spektakulär? Da geht noch etwas mehr: Ein italienischer Hotelier soll „Wellness Heaven“ berichtet haben, dass aus seiner Lobby ein Piano entwendet wurde.
Ein vermeintliches Kavaliersdelikt ist trotzdem Diebstahl
Sicher, Hotels stellen ihren Gästen zahlreiche Dinge zur Verfügung, darunter zum Beispiel kleine Shampoo- sowie Duschgel-Fläschchen und in Plastik verpackte Schlappen – eigentlich zur Benutzung vor Ort. Diese einzupacken, betrachten laut „Wellness Heaven“ auffällig viele Hotelgäste als „Kavaliersdelikt“. Die meisten Hotels scheinen davon schon auszugehen – und reagieren mit Freigebigkeit. Das bestätigte uns bereits zu einem früheren Zeitpunkt Anne Heußner, die mit ihrer PR-Agentur Primo viele Hotels an der Nord- und Ostseeküste betreut. „Kugelschreiber, Notizblock, Bade-Amenities und auch die Badeschuhe sind Dinge, die der Gast mitnehmen kann“, sagte sie damals.
TRAVELBOOK hat darüber auch mit Jonas Schnabel, Geschäftsführer des Hotels Villa Florentina in Frankfurt am Main gesprochen. In seinem Haus komme es ebenso schon mal vor, dass Handtücher, Bademäntel und Hausschuhe mitgenommen werden. Das nehme man für gewöhnlich hin. Die Gäste würden höchstens im sehr seltenen Fall kontaktiert, sollte im Zimmer etwas beschädigt worden sein.
Kulanz hin oder her – die Rechtslage ist eigentlich klar. Ob nun Wertgegenstände oder auch „geschlossene Kleinstprodukte“ aus dem Bereich Kosmetik – wer etwas aus dem Hotel mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar. Das erklärt Juristin Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
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Taten schwer nachzuweisen, doch ein Kostenfaktor für Hotels
In der Praxis sind Diebstähle jedoch schwer nachzuweisen. So lassen viele Gäste beim Check-out die Zimmertür offen stehen, sodass bis zur nächsten Kontrolle jederzeit jemand das Zimmer betreten und etwas herausnehmen könnte. Weiterhin ist gerade in Wellnesshotels hinsichtlich der Handtücher und Bademäntel die Lage ohnehin unübersichtlich. So nehmen manche Gäste die Spa-Handtücher mit aufs Zimmer, andere lassen sie im Wellnessbereich zurück oder nutzen auf Nachfrage noch ein zweites.
Wenn es auch äußerst selten zu einer Anzeige kommt – der Diebstahl von Gegenständen im Hotel, der das regelmäßige Ersetzen von z. B. Bademänteln nach sich zieht, kann einen erheblichen Kostenfaktor für die Hotels darstellen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) schätzte den finanziellen Schaden für die Betreiber bereits 2017 auf Millionen. Dabei haben die dafür Verantwortlichen sicher nicht alle vorsätzlich eine Straftat begangen. Es empfiehlt sich, auch bei kleineren Gegenständen vorher nachzufragen, ob sie zum Mitnehmen gedacht seien. Inzwischen bieten namhafte Hotels die Möglichkeit, ihre Produkte käuflich zu erwerben, etwa im hoteleigenen Shop oder online.