9. Januar 2015, 12:31 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Die Anzahl der Sterne gibt Aufschluss darüber, was ein Hotel seinen Gästen alles bietet. Dabei gelten in Europa genaue Kriterien, die von den Hoteliers auch eingehalten werden müssen – etwa die Dicke der Matratzen auf den Betten oder der Zugang zum Internet. Hotelprüfer haben die 220 bestehenden Kriterien überarbeitet und aufgrund von Gästebefragungen modernisiert. Was sich alles ändert.
Seit 1. Januar 2015 sind sie gültig: die neuen Kriterien für die Klassifizierung eines Hotels als Ein-, Zwei-, Drei-, Vier- oder Fünf-Sterne-Haus. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat dafür die seit 2010 gültigen Eckdaten überarbeitet und den Kriterienkatalog erweitert bzw. angepasst. Grundlage dafür waren europaweite Gästebefragungen und Marktstudien, die sich mit den Erwartungen der Gäste an ein Hotel beschäftigen.
„Die Überarbeitung des Kriterienkataloges erfolgt gemeinsam mit den anderen Mitgliedsländern der Hotelstars Union in einem Fünf-Jahres-Rhythmus, um die Hotelsterne stets marktnah und à jour zu halten“, erklärt der Hotelverband Deutschland (IHA) das Verfahren auf der offiziellen Webseite Hotelsterne.de. Zu den Mitgliedsländern der Hotelstars Union gehören neben Deutschland derzeit auch Belgien, Dänemark, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechien und Ungarn.
Was sich alles ändert
Änderungen gibt es vor allem in den Bereichen Schlafkomfort, Internetzugang und Sicherheit. So dürfen Gäste eines neu überprüften Drei-, Vier- oder Fünf-Sterne-Hotels künftig in einem „Bett aus elastischem Federsystem“ auf einer „mindestens 18 Zentimeter hohen Matratze“ schlafen, wie es in den Mindestanforderungen nun heißt. Bisher galt bei der Matratzendicke für alle Hotelklassen eine einheitliche Mindestanforderung von 13 Zentimetern. Ab sofort müssen Matratzen jährlich tiefengereinigt werden, und neu ist auch eine „Kopfkissen-Tiefenreinigung“ jedes Jahr. Hotels, die diese Kriterien nachweislich erfüllen, können auf einen Stern mehr hoffen. Verpflichtend ist die Erfüllung allerdings nicht.
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Künftig können Gäste in allen Drei-, Vier- und Fünf-Sterne-Hotels einen Internetzugang auf dem Zimmer erwarten. In Zwei-Sterne-Hotels muss mindestens ein Internetzugang im öffentlichen Bereich vorhanden sein. Nicht bewertet wird von den Prüfern allerdings, ob das Internet kostenpflichtig ist – das bleibt jedem Hotel selbst überlassen.
Neu ist auch, dass ab sofort jedes Hotel eine eigene Website haben muss. Diese sollte „aktuelle Informationen und realistische Bilder des Betriebes“ enthalten, heißt es im modernisierten Sternekatalog. Den gesamten Kriterienkatalog mit allen Mindestanforderungen für die jeweiligen Hotelklassen finden Sie hier zum Download.
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Hotelsterne als wichtige Orientierungshilfe
Laut einer repräsentativen Umfrage, die der DEHOGA-Bundesverband 2014 in Auftrag gegeben hat, orientieren sich 47 Prozent der Urlauber in Deutschland bei der Wahl ihres Hotels an der offiziellen Sterneklassifizierung. Am meisten vertrauen Reisende auf persönliche Empfehlungen von Freunden oder Bekannten (74 Prozent), gefolgt von Online-Bewertungen, etwa bei Tripadvisor (52 Prozent).
„Diese Ergebnisse bestätigen unsere Wahrnehmung, dass in Zeiten zunehmender Gästebewertungen im Internet unsere Hotelsterne nicht an Wert verlieren, sondern an Relevanz zulegen“, erklärt Helmut Otto, Vorsitzender des Ausschusses Hotelklassifizierung im DEHOGA Bundesverband. Die Befragungsergebnisse zeigten, dass Hotelsterne und Online-Bewertungen nicht wie häufig vermutet im Wettbewerb zueinander stünden, sondern in Ergänzung.