9. Oktober 2018, 16:41 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Während sich die Deutschen noch zurückhalten, können Hoteliers in Spanien und Großbritannien ihre Gäste online bewerten. Wenn sich jeder Reisende im Netz über sein Hotel informieren kann, warum dann nicht auch umgekehrt? TRAVELBOOK hat nachgefragt, welche Vor- und Nachteile solche Portale bergen, und ob das sensible Thema Datenschutz dabei ein Hindernis ist.
Eine verwüstete Luxussuite, ein kaputter Fernseher und zerrupfte Federkissen: Die ersten Eindrücke der Zimmermädchen sind manchmal erschreckend. Warum sollten in Zeiten der alltäglichen Web-Bewertung für Urlaubsportale, Online-Shopping und Lieferdienste nicht auch Hoteliers ihre Gäste abchecken, bevor sie einchecken? Entsprechende Portale gibt es bereits: etwa die britische Website Guestscan.co.uk oder Spaniens Elitebook.es. Betreiber von Hotels können dort prüfen, ob ein Gast bereits negativ aufgefallen ist; zudem besteht die Möglichkeit, solche Gäste hier anzuschwärzen.
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Zornige Smileys für böse Gäste
Bei Elitebook zahlen Hotels je nach Größe der Unterkunft zwischen 25 Euro und 150 Euro im Jahr, um Informationen über ihre Gäste sammeln und teilen zu können. Fünf verschiedene Smileys – von verärgert über neutral bis zufrieden – füllen zunehmend die Datenbank. Ziel sei es, so heißt es auf der Elitebook-Seite, sich vor „Diebstahl, Verwüstung und unverhältnismäßige Kritik im Internet“ zu schützen.
Für die Gäste haben solche Portale ebenfalls Vorteile, wenn auch indirekt. Denn wer seine Kundschaft gezielt auswählen kann, muss nicht mit Störenfrieden rechnen. Angenehme Hotelnachbarn zählen schließlich auch zum Komfort eines Aufenthalts dazu.
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Reicht das Kleingedruckte?
Natürlich werden von den genannten Netzwerken im Ausland nur Gäste bewertet, die vorher zugestimmt haben und den entsprechenden Einzelabschnitt ihres Anmeldeformulars – meist ohne genaue Kenntnis dessen, was da steht – beim Einchecken unterschrieben haben. Elitebook bietet Hotelbetreibern einen juristischen Text, den sie in der Anmeldung integrieren müssen.
Die Plattformen sind zudem nur für registrierte User zugänglich. Eine für jedermann sichtbare Blacklist gibt es nicht.
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Ist so etwas auch in Deutschland denkbar?
Grundsätzlich nicht! Auf TRAVELBOOK-Anfrage erklärt Tobias Wernecke vom Hotelverband Deutschland (IHA) e.V., es gebe zwar bereits hausinterne schwarze Listen, die vor Gästen mit Hausverbot warnen, diese würden allerdings keinesfalls an andere Unternehmen weitervermittelt. In Deutschland gebe es laut Wernecke kein Portal, dass so großen Anklang findet: „Es hat in der deutschen Hotellerie noch keine großen Wellen geschlagen“, sagt er und „findet das Ganze grundsätzlich schwierig“. Hoteliers könnten sich allerdings bei etablierten Reise-Bewertungsportalen die Kommentarfunktion zunutze machen und auf Gäste-Kritik reagieren.
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Timo Behrend aus der IHA-Rechtsabteilung klärte TRAVELBOOK zudem über das Bundesdatenschutzgesetz auf: Laut § 4a muss die Einwilligung, in solch einem Portal genannt und erfasst zu werden, besonders hervorgehoben und ohne weitere Einwilligungen erfragt werden. Denkbar wäre in Deutschland ein einzelnes Blatt Papier, das handschriftlich unterschrieben werden muss. Online oder mit eingescannten Unterschriften sowie Kürzeln könnten Daten also keinesfalls rechtmäßig weitergegeben werden. Der Trick mit dem Kleingedruckten bei der Anmeldung ist in Deutschland somit undenkbar.