Direkt zum Inhalt wechseln
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
Dreist oder nachvollziehbar?

Pro Person! Restaurant in Italien kassiert 15 Euro extra für eine bessere Aussicht

Ein Restaurant in Italien verlangt für die Aussicht auf den Comer See nun eine zusätzliche Gebühr
Ein Restaurant in Italien verlangt für die Aussicht auf den Comer See nun eine zusätzliche Gebühr Foto: Getty Images
Karoline Schweers
Redakteurin

8. August 2024, 14:24 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Für den Ausblick auf den Comer See von der Terrasse erhebt ein Restaurant in Italien eine zusätzliche Gebühr. Einige Gäste zeigen wenig Verständnis.

Artikel teilen

Im beliebten Restaurant Il Gatto Nero zahlen Gäste extra, wenn sie beim Essen einen Ausblick von der Terrasse auf den Comer See haben wollen. Das berichtet unter anderem „The Sun“. Das Restaurant war einst äußerst beliebt, unter anderem bei berühmten Gästen wie George Clooney. Doch mittlerweile finden sich in den Rezensionen bei Google oder Tripadvisor vor allem wütende Kunden, die über die versteckte Gebühr für die Aussicht auf den Comer See empört sind.

15 Euro zusätzliche Gebühr für die Aussicht auf den Comer See

Tatsächlich ist die Gebühr für die Aussicht auf den Comer See nicht die einzige zusätzliche Zahlung, die fällig wird, wenn Gäste im Il Gatto Nero Platz nehmen. Zusätzlich fallen 10 Euro für das Gedeck pro Person an. Den atemberaubenden Blick auf den Comer See lässt sich das Restaurant mit 15 Euro pro Person bezahlen.

Instagram Platzhalter
An dieser Stelle findest du Inhalte aus Instagram
Um mit Inhalten aus Sozialen Netzwerken zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir deine Zustimmung.
Ist dieser Ausblick zusätzliche 15 Euro pro Person wert?

Seit der Einführung der Gebühr für die Aussicht im Restaurant am Comer See hagelt es bei Tripadvisor schlechte Bewertungen. Der größte Kritikpunkt der Gäste ist laut „The Sun“, dass man von dem Aufpreis erst erfahre, wenn man bereits am Sitzplatz sitzt und das Kleingedruckte auf der Speisekarte liest. Ein Nutzer schreibt: „Obwohl das Restaurant ohnehin schon überteuert ist, verlangen die Besitzer noch einen Aufschlag von 10 Euro pro Person (ohne Vorwarnung). Eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro pro Kopf für einen Tisch mit Aussicht. Eine Gebühr von 20 Euro pro Person, wenn Sie Ihre Reservierung stornieren. Die Weinpreise waren unverschämt. Im Grunde genommen ist ihnen jedes Mittel recht, um Ihnen Ihr Geld aus der Tasche zu ziehen.“

Ein weiterer berichtet: „Dieses Restaurant hat eine atemberaubende Aussicht und ist darüber hinaus das schlechteste Restaurant, in dem ich je gewesen bin. Meine Familie und ich wurden von dem Besitzer und seiner Crew betrogen.“

Mehr zum Thema

Zusätzliche Gebühren für begehrte Plätze kein neues Phänomen

Tatsächlich ist das Erheben von Gebühren für begehrte Plätze kein neues Konzept. TRAVELBOOK berichtete bereits von einem Restaurant in Andalusien, welches eine ähnliche Regel eingeführt hat. Der Rechtsanwalt Frank Berresheim bestätigte TRAVELBOOK bereits in diesem Fall, dass der Gastwirt grundsätzlich über ein Hausrecht verfügt. Dadurch könne er entscheiden, wo welcher Gast sitzt und was wie viel kostet.

Auch das Verrechnen einer „coperto“-Gebühr, also einer Gebühr für das „Gedeck“, ist in Italien durchaus üblich. Normalerweise liegt sie im Schnitt bei zwei bis fünf Euro pro Person und dafür erhalten die Gäste neben Besteck und Serviette meist Brot, landestypische Grissini oder ein paar Oliven. Nichtsdestotrotz wären die Gäste des Il Gatto Nero wohl gerne vorher darüber informiert worden, welche zusätzlichen Kosten auf sie während ihres Besuches noch zukommen.

Themen Italien News
Günstige Flüge buchen - Skyscanner Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.