27. Mai 2022, 16:10 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Auf der beliebten Urlaubsinsel Sylt gilt ein skurriles Verbot und das schon seit Jahren: Wer an den Stränden der Insel eine Sandburg baut, verstößt streng genommen gegen das Gesetz. TRAVELBOOK verrät, warum das so ist und wann es eventuell doch mal eine Ausnahme gibt.
Sollten Sie demnächst einen Urlaub mit Ihrer Familie auf Sylt geplant haben, dann behalten Sie am Strand bitte Ihre Kinder gut im Auge – es könnte sein, dass die Kleinen sonst etwas Verbotenes tun. Wie in der Satzung der Gemeinde Sylt „über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Meeresstrand“ nachzulesen ist, ist es auf Sylt tatsächlich nicht erlaubt, am Meer Sandburgen zu bauen.
In Paragraf 5 der Satzung heißt es dazu im Wortlaut: „Ordnungswidrig […] handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Strandbereich Sandburgen baut oder Löcher gräbt.“
Was merkwürdig und übertrieben klingt, hat aber einen ernsten Hintergrund: Es geht um den Schutz von den Stränden und dem Sand. Denn der Küstenschutz soll verhindern, dass Wind und Wasser den Sand wegtragen und somit die Insel verkleinern. Früher haben Urlauber immer um ihre Strandkörbe herum tiefe Löcher gegraben, um diese vor dem starken Küstenwind zu schützen. Doch bei stärkerem Wind und mehr Wasser wurde am Ende mehr von der Küste weggespült und das soll das Sandburgen-Verbot nun verhindern.
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Bis zu 1000 Euro Bußgeld
Bei kleinen Sandburgen wird manchmal ein Auge zugedrückt. Wenn man tiefe Löcher gräbt, dann muss man jedoch darauf achten, beim Verlassen des Strandes diese wieder zuzuschütten. Wer das missachtet, muss schlimmstenfalls sogar ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro bezahlen, was ebenfalls in der Gemeinde-Satzung nachzulesen ist.
Vielen ist das Sandburgen-Verbot gar nicht bekannt. Eine frühere TRAVELBOOK-Redakteurin erinnert sich: „Wir haben als Kinder selbst immer richtig tief gebuddelt – manchmal brauchte ich dann Hilfe, um wieder aus dem Loch herauszukommen. Es war auch immer ein Battle mit den anderen Strandbesuchern. Sogar mein Vater hat mitgemacht.“
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Drachensteigen nur nach 17 Uhr
Die Satzung der Gemeinde Sylt fördert neben dem Sandburgen-Verbot noch weitere skurrile No-Gos zutage, so darf man zum Beispiel nur am Westerländer Strandabschnitt Dikjen-Deel einen Drachen steigen lassen, und das auch erst ab 17 Uhr. Das Bauen von Strandhütten „aus Strandgut oder anderen nicht strandüblichen Stoffen“ ist ebenfalls untersagt.