12. Januar 2024, 11:04 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Mit seinen tierreichen Nationalparks ist Kenia seit jeher ein beliebtes Reiseziel für Safari-Touristen. Nachdem das ostafrikanische Land zum Jahreswechsel die Visumpflicht für Touristen abgeschafft hat, benötigen diese nun eine elektronische Reisegenehmigung (ETA). Die Neuerung sollte für Reisende manches erleichtern, sorgt zunächst aber für Verwirrung.
Kenia hat seine Einreiseregeln kürzlich geändert. Urlauber, die das ostafrikanische Land besuchen wollen, benötigen nun eine elektronische Reisegenehmigung (ETA). Das schreibt das Auswärtige Amt (AA) in seinen Reisehinweisen.
Die ETA kann frühestens drei Monate vor der Einreise beantragt werden, spätestens aber drei Tage vorher – denn die Bearbeitungszeit bis zur Ausstellung der ETA liege in der Regel bei drei Werktagen. Kosten: 30 US-Dollar. Auch Kinder jeden Alters benötigen sie. Familien sollten die ETA als Gruppe beantragen, heißt es.
Kenias Präsident William Ruto hatte Mitte Dezember angekündigt, die bisher geltende Visumspflicht für alle Touristinnen und Touristen zum Jahreswechsel abzuschaffen. Besucher, egal aus welchem Teil der Welt, müssten nur ein Formular für eine elektronische Reisegenehmigung ausfüllen, so Ruto seinerzeit.
Das kenianische Innenministerium spricht von einem schnellen und zuverlässigen System, das zudem Kenias Sicherheitsinteressen berücksichtige. Denn künftig müssen Reisende aus deutlich mehr Staaten ihre Daten vor der Einreise an die Grenzschutzbehörde weitergeben: Bislang brauchten die Bürger von 155 Staaten ein Visum für die Einreise nach Kenia, während für die Bürger von 51 Staaten keine Visumspflicht galt.
Die Einführung der neuen Einreiseregeln für Kenia beziehungsweise der ETA-Infrastruktur verlief aber ruckelig. Das AA schreibt, dass die ETA seit 5. Januar vorgelegt werden muss.
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Verunsicherung durch einschränkende Formulierung
Das AA weist auch darauf hin, dass die ETA nicht automatisch zur Einreise berechtige – die letztliche Entscheidung liege im Ermessen der Grenzbeamten. Das steht so auch im ETA-Onlineportal, auf dem Urlauber ihren Antrag dafür stellen können – und sorgt für Verunsicherung. Denn es stellt sich die Frage: Braucht es im Zweifel doch noch ergänzend ein Visum? In den FAQ rund um die ETA ist davon zumindest keine Rede, doch auch in der Reisebranche ist man sich da nicht abschließend sicher.
Ein erfolgreicher ETA-Antrag bedeute, dass Reisende die Voraussetzungen für eine Einreise nach Kenia erfüllten, schreibt die Grenzschutzbehörde auf dem Portal. So könnten sie „ruhigen Gewissens“ sein, heißt es weiter. Durch die neue ETA entfiele das Ausfüllen der Einreisekarte im Flugzeug oder vor Ort am Airport. Sie erleichtere auch die Check-in-Prozesse für Fluggesellschaften.
Neben einem bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass braucht es für den Antrag auch die genauen Flugdaten sowie Informationen über die Unterkunft in Kenia.
Mit Material von dpa