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Einreise, Fluggastrechte, Roaming

Urlaub in Großbritannien – was sich nach dem Brexit ändert

Blick auf das London Eye mit der Themse im Vordergrund
Der Brexit bringt für Reisende einige Änderungen mit sich Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

4. Januar 2021, 13:46 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Die sogenannte Übergangsphase des Brexit ist vorbei – nun kommen auf Urlauber in Großbritannien einige Änderungen zu. Die wichtigste betrifft das benötigte Reisedokument bei der Einreise. Was sich noch geändert hat, wie es mit den Roaming-Kosten aussieht und was für die britischen Überseegebiete gilt, hat TRAVELBOOK zusammengefasst.

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Die Brexit-Übergangsphase ist mit Ablauf des Jahres 2020 beendet. Nun wird das neue Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (UK) greifen. Doch wie wirkt sich das auf Reisende, die in Großbritannien und Nordirland Urlaub machen wollen oder das Land geschäftlich besuchen, aus?

Was Sie bei einem Urlaub in Großbritannien wissen und bedenken sollten – ein Überblick.

Einreise nach Großbritannien

Die wichtigste Änderung greift erst im Herbst: Vom 1. Oktober 2021 an wird für die Einreise nach Großbritannien und Nordirland ein Reisepass benötigt, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt. Den Pass stellt das Bürgeramt am Heimatort aus. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Alter des Antragstellers, der Anzahl der Reisepass-Seiten und der Bearbeitungsdauer.

Der Personalausweis wird dagegen nur noch bis zum 30. September 2021 für die Einreise akzeptiert. Urlauber müssen allerdings weiterhin kein Visum für Großbritannien beantragen.

Eine Ausnahme gibt es bei der Passpflicht für bestimmte Personen: Wer über einen „settled“- oder „pre-settled“-Status verfügt, Grenzgänger oder ein „S2-Healthcare-Visitor“ ist, kann seinen Personalausweis noch bis 31. Dezember 2025 zur Einreise nutzen, erläutert das EVZ.

Achtung: Aktuell gibt es wegen der Corona-Pandemie veränderte Einreisebedingungen, Reisende aus Deutschland sind zu einer Quarantäne verpflichtet. Das Auswärtige Amt warnt in seinen Reisehinweisen vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins gesamte Vereinigte Königreich. Informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Reise auf der Seite des Auswärtigen Amtes über aktuelle Beschränkungen.

Was gilt für Flüge nach dem Brexit?

Die EU-Fluggastrechte gelten für alle Flüge, die innerhalb der EU starten und für alle Flüge, die in der EU landen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Sie regeln die Höhe von Entschädigungen, etwa wenn ein Flugzeug ausfällt oder sich deutlich verspätet. Vom 1. Januar 2021 stellt sich das nun so dar: Die Rechte gelten weiterhin für alle Flüge aus dem Vereinigten Königreich – und für Flüge aus der EU dorthin von Fluggesellschaften mit Sitz in der EU. Sie gelten aber nicht mehr, wenn man aus einem Drittstaat wie den USA mit einer britischen Fluggesellschaft in die EU fliegt.

Wer mit dem Eurostar-Zug oder einem Fernbus nach Großbritannien reist, für die- oder denjenigen gelten weiterhin die entsprechenden Fahrgastrechte zum Beispiel bei Verspätungen. Die EU-Gesetzgebung ist hier laut EVZ jeweils in britisches Recht überführt worden.

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Auch interessant: Das wohl gruseligste Geheimnis des Londoner Hyde Parks

Reiseversicherung für Urlaub in Großbritannien

Die von deutschen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und auch die Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) behalten bei Urlaubsreisen ihre Gültigkeit, erläutert das EVZ.

Mit der EHIC können Reisende innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich in Notfällen zum Arzt gehen und bekommen die gleichen Leistungen wie die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Reiselandes. Die Kosten für die Notfallbehandlung werden von der Krankenkasse übernommen.

Der Bund der Versicherten rät bei Auslandsreisen grundsätzlich zum Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung, die auch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland bezahlt. An dieser Empfehlung ändert der Brexit nichts.

Telefonieren in Großbritannien nach dem Brexit

In der EU gibt es keine Roaming-Gebühren für das Telefonieren per Smartphone und für mobiles Surfen mehr. Für das Vereinigte Königreich entfällt diese Regel nun. Allerdings haben deutsche Netzbetreiber angekündigt, an bestehenden Tarifen erst einmal nichts ändern zu wollen.

Vodafone, O2, 1&1 – Details zu den Brexit-Regelungen der Anbieter finden Sie bei unseren Kollegen von TECHBOOK

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Die weiteren britischen Überseegebiete, etwa Bermuda, die Caymaninseln oder Anguilla, sind von den Brexit-Regelungen ebenso wie England betroffen.

Themen Großbritannien
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