30. Juni 2022, 14:29 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Die Sommerreisewelle hat bereits begonnen, und viele Deutsche verbringen ihren Urlaub in diesem Jahr wieder im Ausland. Während die meisten Länder in Europa die Einreisebestimmungen kräftig gelockert haben, gilt in einigen anderen nach wie vor oder auch wieder die 3G-Regel. TRAVELBOOK verrät, in welchen Ländern das der Fall ist.
In den vergangenen Jahren waren Reisen in viele Urlaubsländer wegen der Corona-Pandemie – wenn überhaupt – nur unter Einhaltung strenger Auflagen möglich. Angesichts der zuletzt milderen Krankheitsverläufe durch die Omikron-Variante haben jedoch zahlreiche Länder die Einreisebestimmungen in den letzten Monaten kräftig gelockert. Längst aber nicht alle. Auch in einigen Ländern Europas gilt aufgrund wieder gestiegener Corona-Fallzahlen und/oder der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 noch immer oder wieder die 3G-Regel bei der Einreise.
TRAVELBOOK listet auf, in welchen europäischen Ländern Reisende nach wie vor einen Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise einen negativen Corona-Test für die Einreise benötigen.
Corona-Pandemie Die Einreise-Regeln beliebter Urlaubsländer außerhalb Europas
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In diesen Urlaubsländern in Europa gilt bei der Einreise 3G
Finnland
Für die Einreise nach Finnland benötigen Reisende entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder ein Digitales EU-COVID-Zertifikat, das nachweist, dass die Person innerhalb der letzten sechs Monate genesen ist. Alternativ kann auch ein negativer PCR- oder Antigentest (vorgenommen frühestens 72 Stunden vor Einreise) vorgelegt werden, schreibt das Auswärtige Amt auf seiner Webseite. Personen, die keinen der oben genannten Nachweise vorlegen können, müssen einmal bei Einreise und ein zweites Mal drei bis fünf Tage nach Ankunft einen zweiten Corona-Test durchführen lassen.
Malta
Auch in Malta gilt 3G bei der Einreise. Geimpfte müssen nachweisen können, dass der vollständige Impfschutz seit mindestens 14 Tagen besteht. Impfnachweise ohne Auffrischungsimpfung (Booster) dürfen nicht älter als neun Monate sein. Bei Genesenen-Nachweisen darf der erste positive PCR-Test, mit dem die Infektion festgestellt wurde, zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 180 Tage alt sein. Malta akzeptiert sowohl PCR- als auch Antigenschnelltests. PCR-Tests dürfen zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden, Antigenschnelltests nicht älter als 24 Stunden sein. Bei PCR-Tests muss der Abstrich durch die Nase vorgenommen worden sein, Mund-Abstriche werden nicht akzeptiert.
Frankreich
Vollständig geimpfte Deutsche benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Nicht geimpfte Reisende müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn durchgeführten negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn durchgeführten Antigentest vorweisen können. Alternativ wird der Nachweis einer mindestens elf Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19 anerkannt.
Monaco
Einreisende ab 16 Jahren aus Deutschland müssen bei Ankunft in Monaco einen höchstens 24 Stunden vor Reisebeginn durchgeführten PCR- oder Antigentest vorweisen. Ausgenommen davon sind Reisende, die eine vollständige COVID-19-Impfung nachweisen können. Ebenso wie Reisende, die einen mindestens elf Tage, aber höchstens sechs Monate alten Genesenennachweis vorlegen können.
Portugal (Festland)
Reisende, die mindestens eine vollständige Grundimmunisierung gegen das Corona-Virus haben, müssen bei der Einreise nach Portugal keinen negativen Test vorweisen. Bei Geimpften reicht die Vorlage eines in der Europäischen Union anerkannten Nachweises über die vollständige Impfung aus. Die Einreise nach Portugal ohne Test ist auch dann möglich, wenn Urlauber ein Zertifikat über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende Genesung von COVID-19 vorlegen können.
Urlauber, die nicht vollständig gegen Corona geimpft sind, müssen bei der Einreise nach Portugal einen negativen PCR-Test bzw. Antigentest vorweisen. Dieser darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) bzw. 24 Stunden (Antigen-Test) sein und muss der Fluggesellschaft vorgelegt werden.