Direkt zum Inhalt wechseln
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
Auswärtiges Amt warnt

In Vietnam sind ab sofort E-Zigaretten verboten

Ab 2025 ist die Einfuhr von E-Zigaretten und Zubehör nach Vietnam verboten
Ab 2025 ist die Einfuhr von E-Zigaretten und Zubehör nach Vietnam verboten Foto: Getty Images/ picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg (Collage: TRAVELBOOK)
TRAVELBOOK Logo
TRAVELBOOK Redaktion

7. Januar 2025, 6:39 Uhr | Lesezeit: 1 Minute

E-Zigaretten erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch wer „dampft“, sollte sich vor der Reise schlau machen, ob das in seinem Urlaubsland auch erlaubt ist. Unter anderem in Vietnam könnte das künftig teuer werden.

Artikel teilen

Das Auswärtige Amt rät Vietnam-Reisenden dringend davon ab, E-Zigaretten mitzuführen. Denn seit Beginn des Jahres sind in Vietnam „Produktion, Handel, Einfuhr, Transport und Nutzung sämtlicher elektronischer Zigaretten“ untersagt. Dieses Verbot umfasst auch Zubehör wie Verdampfer, Erhitzer, Liquids, Tabak-Sticks und weitere Materialien.

Wer in Vietnam E-Zigaretten nutzt, dem drohen laut Auswärtigem Amt Geldstrafen bis zu zwei Millionen Dong (umgerechnet rund 75 Euro). Im Fall von Produktion, Handel, Einfuhr oder Transport könnten je nach Menge Geldstrafen bis zu drei Milliarden Dong (mehr als 110.000 Euro) oder bis zu 15 Jahre Gefängnis die Folge sein.

Mehr zum Thema

Einfuhrverbote von E-Zigaretten in mehreren Ländern

Auch in anderen Ländern ist die Einfuhr von E-Zigaretten untersagt, darunter Thailand und Singapur. Auf den Malediven gilt seit November 2024 ein Einfuhrverbot, TRAVELBOOK berichtete. In Australien ist seit März 2024 der Import aller Arten von Vapes ohne spezielle Lizenz oder Genehmigung verboten.

Daher sollten Nutzerinnen und Nutzer von E-Zigaretten sich vor ihrer Reise unbedingt über die geltenden Vorschriften im Zielland informieren.

Mit Material von dpa

Themen News Vietnam

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.