3. September 2020, 11:28 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Eine Kreuzfahrt hat in Sachen Trinkgeld ihre Tücken. Denn nicht immer ist es automatisch im Reisepreis enthalten, und jede Reederei hat in Sachen Trinkgeld ihre eigenen Regeln. Ein Überblick.
Endloses Meer, Sonne, eine leichte Brise, ein kühler Drink an Deck, dazu ein ausgezeichneter Service – so lässt es sich auf einer Kreuzfahrt gut aushalten. Kein Wunder, dass die Zahl der Passagiere immer weiter steigt: 6,6 Millionen Europäer unternahmen allein im Jahr 2015 laut Branchenverband Clia eine Kreuzfahrt.
Kreuzfahrten sind nicht unbedingt billig: Laut der Statistik lag der durchschnittliche Reisepreis 2015 bei etwa 1580 Euro pro Person. Was viele dabei nicht bedenken: Für jeden Tag an Bord erheben etliche Reedereien ein Trinkgeld für die Service-Crew.
Für die Mitarbeiter an Bord der Schiffe ist das Trinkgeld oft Teil des Einkommens. Ein Beispiel: Royal Caribbean International empfiehlt Gästen pro Tag ein Trinkgeld in Höhe von 13,50 Dollar in Kabinen und 16,50 Dollar in Suiten.
Trinkgeld nicht immer im Reisepreis der Kreuzfahrt enthalten
„Viele denken, das Trinkgeld ist im Reisepreis enthalten“, sagt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. „Das ist aber längst nicht bei jeder Reederei so.“ Der Kreuzfahrtjournalist Franz Neumeier bestätigt das: „Vor allem bei den internationalen Reedereien wird das Trinkgeld erst an Bord erhoben.“
Allerdings gilt: „Wer in Deutschland eine Kreuzfahrt bucht, kann sich auf die Preisangabeverordnung berufen“, sagt Degott. Dort heißt es in Paragraf 1: Preise müssen mit allen Bestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer angegeben werden. Diese Regelung greift auch für Reedereien, die ihren Hauptsitz im Ausland haben. „Jeder, der in Deutschland eine Ware oder Dienstleistung anbietet, muss sich an diese Regelung halten.“ Das könne auch nicht durch Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehebelt werden.
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Regeln für Trinkgeld bei der Kreuzfahrt müssen klar kommuniziert werden
Auch muss ein Veranstalter seine Kunden klar auf entsprechende Regeln hinweisen. „Eine kleine Fußnote reicht da nicht unbedingt aus“, sagt Degott mit Blick auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin. Die Richter hatten auf Grundlage der Preisangabeverordnung entschieden, dass auch Zwangstrinkgelder im Reisepreis enthalten sein müssen (Az.: 5 W 11/13). In dem Fall wurde für eine Kreuzfahrt mit der Preisangabe „Euro 555,- p.P. zzgl. Service Entgelt*“ geworben. Dem Gericht fehlten hier entscheidende Angaben.
Deshalb werden bei Buchung einer Kreuzfahrt auf Schiffen von Royal Caribbean International die Trinkgelder in der Regel bereits mit angegeben. Wie bei den meisten internationalen Reedereien üblich werden sie dem Bordkonto automatisch belastet. Passagieren ist es aber freigestellt, das Trinkgeld nach den eigenen Vorstellungen anzupassen oder auch komplett zu stornieren. „Diskussionen über die Trinkgelder gibt es wenn nur vor der Kreuzfahrt“, sagt Pressesprecher Peter Ulf Geisler. „An Bord sind die allermeisten unserer Gäste von der Herzlichkeit und vom Servicegedanken unserer Crew begeistert.“
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Auf Nebenkosten schon beim Buchen achten
Ähnliche Erfahrungen hat man auch auf den Schiffen von Aida Cruises gemacht. Zwar erhebt die Reederei wie fast alle deutschen Reedereien kein obligatorisches Trinkgeld. An Bord geben Gäste der Service-Crew aber dennoch oft etwas. „Unseren Gästen ist es überlassen, ein freiwilliges Trinkgeld direkt an die Crew zu geben“, sagt eine Sprecherin. Wie das Geld verwendet wird, entscheidet der Schiffsrat. „Die Erfahrung zeigt, das Gäste unseren guten Service an Bord schätzen und oftmals auf die Möglichkeit zurückgreifen, ein freiwilliges Trinkgeld zu geben.“
Franz Neumeier rät, schon beim Buchen auf eventuelle Nebenkosten zu achten. „Mit ein wenig gutem Willen kann man entsprechende Hinweise in den Unterlagen und Prospekten finden“, weiß der Reiseexperte. Wer in einem Reisebüro bucht, kann auch seinen Berater direkt nach Trinkgeldern fragen. Wurde das Geld an Bord zu Unrecht erhoben, können Reisende sich wehren: „Sie wenden sich am besten an die Rezeption“, sagt Neumeier. Sind die Ansprüche berechtigt, bekommen Reisende das Geld in der Regel erstattet.