11. Februar 2022, 6:43 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Jeder kennt es: Die Bahn verspätet sich, manchmal zwar nur minimal, aber plötzlich steht man am Bahnhof da und hat die letzte Anschlussverbindung verpasst, oder ein wichtiger Termin kann nicht eingehalten werden – es sei denn, man nimmt sich ein Taxi. Aber zahlt die Bahn die Weiterfahrt?
Wenn die Bahn Verspätung hat, kann dies durchaus einen kleinen Dominoeffekt auslösen: Entweder man läuft Gefahr, einen wichtigen Termin oder eine Anschlussverbindung zu verpassen. Im schlimmsten Fall ist auch die Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr möglich, sodass Passagieren dann nur noch ein Taxi bleibt. Doch nicht immer bezahlt die Bahn die Kosten dafür. Die Voraussetzungen für eine Erstattung der Taxi-Kosten im Falle einer Verspätung oder eines kompletten Ausfalls des Zugs sind bei der Bahn eindeutig geregelt.
Grundsätzliche Bedingungen der DB für die Erstattung von Taxi-Kosten
Es gibt zwei mögliche Szenarien, um Kosten fürs Taxi geltend machen zu können.
Fall 1: Ihr Zug hat mindestens 60 Minuten Verspätung UND die planmäßige Ankunftszeit der Bahnverbindung liegt zwischen 0.00 und 5.00 Uhr, so die Deutsche Bahn.
Beispiel: Sie fahren mit dem ICE von Berlin nach Köln und sollen in Köln um 0.15 Uhr am nächsten Tag ankommen. Wenn Ihr Zug nun aber eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hat, dürfen Sie vom Hauptbahnhof bis zu Ihrem Zielort ein Taxi nehmen.
Fall 2: Ebenfalls erstattet wird die Weiterfahrt mit dem Taxi, wenn ein Zug ausfällt UND es sich um die letzte planmäßige Verbindung gehandelt hat UND der Zielbahnhof nicht mehr vor 0.00 Uhr erreicht werden kann.
Beispiel: Sie fahren von Köln nach Aachen, der letzte Zug fährt um 23:30 Uhr – fällt aber ersatzlos aus. Somit können Sie Ihren Zielort Aachen nicht mehr vor 0.00 Uhr erreichen und dürfen deswegen ein Taxi nehmen.
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Achtung: Weitere Voraussetzungen
Wichtig: Bevor Sie sich eigenmächtig in ein Taxi setzen, sollten Sie mit der Bahn abklären, ob es Alternativen gibt. Denn: Eine Erstattung der Kosten ist nur möglich, wenn Ihnen die Deutsche Bahn kein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen kann. Deswegen sollte man immer versuchen, vorab mit dem Servicepersonal im Zug oder den Mitarbeitern im DB Reisezentrum zu sprechen. Allerdings ist das nicht immer möglich – dann kann man auch eigenmächtig handeln.
Beispiel 1: Sie wollen von Münster nach Oldenburg fahren und müssen um 23 Uhr abends in Osnabrück umsteigen. Der Zug aus Münster ist noch pünktlich, in Osnabrück wird aber mitgeteilt, dass Ihr Anschlusszug ausfällt – die letzte Verbindung nach Oldenburg an diesem Tag. Sie können nun weder einen Mitarbeiter im Zug ansprechen, denn Sie sind ja in keinem Zug, noch hat das Reisezentrum in Osnabrück noch geöffnet. Nun dürfen Sie eigenmächtig ein Taxi nehmen.
Beispiel 2: Sie fahren von Dortmund über Köln nach Aachen. Der letzte Zug in Köln nach Aachen fährt um 23:30 Uhr und fällt (immer noch) ersatzlos aus. Allerdings haben Sie diese Info schon im ICE von Dortmund noch Köln und müssen deswegen dort schon das Zugpersonal nach Alternativen fragen.
Tipp der TRAVELBOOK-Redaktion: Dokumentieren Sie, wenn es keinen Ansprechpartner mehr gibt. Schreiben Sie z.B. die Öffnungszeiten einer geschlossenen Bahninfostation auf oder machen Sie bestenfalls sogar ein Foto.
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In welcher Höhe werden die Taxi-Kosten von der Bahn erstattet?
Im Falle einer Verspätung oder eines Ausfalls Ihres Zugs erstattet die Bahn die Kosten für ein Taxi nur bis maximal 80 Euro.
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Wo und wie muss ich die Taxi-Quittung bei der Bahn einreichen?
Die Taxi-Quittung und das Ticket der betroffenen Reise reicht man dafür beim Servicecenter Fahrgastrechte ein. Außerdem benötigen Sie eine Bestätigung über Ihre Verspätung, die gibt es entweder vom Servicepersonal im Zug oder den DB-Mitarbeitern in den Reisezentren und Infostellen.