3. August 2017, 4:29 Uhr | Lesezeit: 1 Minute
Mit einem gültigen Visum befinden sich Touristen bei der Anreise auf der sicheren Seite – dennoch: Kann die Einreise in das Urlaubsland trotzdem verwehrt werden?
Es gibt nicht mehr viele Länder, für die sich deutsche Touristen noch vor Abreise ein Visum zur Einreise besorgen müssen. Australien zum Beispiel, oder auch Nepal und Kambodscha. Wenn der Sichtvermerk den Reisepass ziert, steht dem Urlaub von behördlicher Seite aus nichts mehr im Wege – oder doch?
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Zweifel an der Echtheit des Visums
Garantiert ein gültiges Visum in jedem Fall die Einreise in ein Land? Alexander Braun vom Visa Dienst Bonn stellt klar: „Wer ein gültiges Visum im Reisepass oder in elektronischer Form hat, der kann damit in aller Regel boarden und die Reise antreten.“ Aber: Die Entscheidung über die Einreise trifft grundsätzlich immer der diensthabende Grenzbeamte am Zielort. Das gilt weltweit. „Das Visum berechtigt zur Reise zum Zielort, aber nicht zur Einreise.“
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Nach Aussage des Visumexperten kann es begründete, aber auch nicht nachvollziehbare Ursachen haben, dass ein Grenzbeamter trotz Visums die Einreise verweigert. Denkbar sind: Zweifel an der Echtheit des Visums oder am Wahrheitsgehalt der Angaben bei der Visumsbeantragung, eine plötzliche Veränderung der politischen Situation im Zielland oder auch ein unangemessenes Verhalten des Reisenden.