14. Februar 2017, 13:19 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Eine Kreuzfahrt klingt immer nach einem total entspannten Urlaub. Aber Vorsicht, es lauern hier und da mehr oder weniger versteckte Kostenfallen, die einem schon mal die Ferien vermiesen können. Wie man Ärger und ungewünschte Überraschungen vermeidet.
Viele Kreuzfahrten sind schon teuer genug – da möchte eigentlich niemand noch auf dem Schiff sein blaues, finanzielles Wunder erleben, doch das passiert dennoch immer wieder. Die Zeitschrift „Finanztest“ hat ein paar Kostenfallen aufgelistet, die TRAVELBOOK noch ergänzt hat. Worauf man achten muss, um unangenehme Überraschungen auf einer Kreuzfahrt zu vermeiden.
1. Eigene Anreise
Wer die Reise zum Schiff per Flugzeug oder Bahn selbst bucht, kann im Vergleich zum Pauschalpaket manchmal Geld sparen. Allerdings: Für den Fall, dass es zu einer Verspätung kommt, ist das Risiko groß, dass das Schiff weg ist. Einen Anspruch auf Entschädigung hat der Urlauber dann nicht.
2. Trinkgeld
Vor allem bei internationalen Reedereien wird das Trinkgeld erst an Bord kassiert. Dort sind mehr als 10 Euro pro Tag und Passagier durchaus üblich. In Deutschland muss von Anfang an der Endpreis inklusive der Trinkgelder aufgeführt sein – unabhängig vom Sitz der Reederei. Tipp: Nebenkosten genau durchrechnen. Wenn Trinkgelder in Fußnoten und AGB versteckt sind, kann sich der Gast laut „Finanztest“ gegen eine automatische Abbuchung wehren.
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3. Telefonkosten
Die Handynutzung auf dem Schiff kann richtig teuer werden. Minutenpreise beim Telefonieren von bis zu 6,50 Euro sind möglich. Auch die Datennutzung kann große Löcher ins Budget reißen. Tipp: Stellen Sie die Optionen „automatische Netzwahl“ und „mobile Daten“ aus.
4. Kreditkarten-Zahlung
Einige Reedereien rechnen laut „Finanztest“ die Kosten außerhalb des EU-Raums ab. Dann werden bei Zahlung mit der Karte gerne mal ein bis zwei Prozent Gebühr fällig. Manche Reedereien verlangten sogar drei Prozent, wenn der Gast nicht in der üblichen Bordwährung – etwa US-Dollar – bezahlt. Tipp: Schauen Sie sich vorab die Gebühren des Kartenunternehmens an.
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5. Gepäckversicherung
Reisegepäckversicherungen sind eigentlich teuer und kommen nach Angaben der Zeitschrift selten für den gesamten Schaden auf. Auf einer Kreuzfahrt haftet die Reederei allerdings nicht für Diebstahl aus der Kabine. Tipp: die Hausratversicherung prüfen. Denn diese deckt den Diebstahlschaden manchmal ab. Falls nicht, kann der Urlauber eine Reisegepäckversicherung in Erwägung ziehen
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6. Landausflüge
Natürlich wollen die Veranstalter der Kreuzfahrten, dass die Gäste möglichst die Land-Ausflüge auch auf dem Schiff buchen, bei der hauseigenen Agentur. Die garantiert zum Beispiel, dass Passagiere auf jeden Fall auch wieder pünktlich zurück auf dem Schiff sind. Oft wesentlich günstiger ist es, wenn man die Touren bei Drittanbietern bucht, wie zum Beispiel Get your guide, Viator von Tripadvisor oder Kreuzfahrtausfluege.de. Viele Touren an den verschiedenen Orten sind speziell für die anlegenden Kreuzfahrtschiffe ausgelegt, entsprechend wird darauf geachtet, dass die Passagiere wieder pünktlich zurück an Bord sind.
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Außerdem hat „Finanztest“ untersucht, wann Kreuzfahrt-Urlauber wegen Mängeln einen Teil des Reisepreises und sogar Entschädigung fordern können. Gravierend ist es, wenn Reedereien etwa statt der versprochenen Balkonkabine nur eine Innenkabine anbieten können. Dann darf der Gast die Reise sogar absagen oder abbrechen, und es gibt Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden.
Auch Routenänderungen können einen kleinen Preisnachlass rechtfertigen – das gilt jedoch nicht, wenn das Schiff wegen eines Sturms auf einen anderen Hafen ausweichen muss. Auch für Schäden durch hohen Wellengang kommt die Reederei nicht auf – es gilt das allgemeine Lebensrisiko.