Direkt zum Inhalt wechseln
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
Kroatische Ferieninsel

Hvar bestraft jetzt unangemessene Kleidung

Die Behörden wollen auf Hvar durchgreifen und verhindern, dass Urlauber unangemessene Kleidung tragen
Die Behörden wollen auf Hvar durchgreifen und verhindern, dass Urlauber unangemessene Kleidung tragen Foto: Getty Images
TRAVELBOOK Logo
TRAVELBOOK Redaktion

12. Juli 2017, 12:05 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Die kroatische Insel Hvar lädt dazu ein, nach dem Strandbesuch noch einen Bummel durch eine ihrer historischen Städte zu machen. Doch behalten Urlauber dabei ihre Badekleidung an, könnte das für sie teuer werden.

Artikel teilen

Strafen von bis zu 700 Euro

Unter dem Mott „Spar dein Geld und genieße Hvar“ kündigen die Schilder die neuen Geldbußen in englischer Sprache an: Zeigt man sich in den historischen Gemeinden der Insel nur in Badehose oder Bikini, drohen 600 Euro Strafe, wie die kroatische Zeitung „Slobodna Dalmacija“ berichtet. Grölend mit Bier in der Hand durch die Straßen zu ziehen oder betrunken auf öffentlichen Plätzen zu liegen, wird mit 700 Euro geahndet.

Auch interessant: Von Split nach Zagreb – ein Roadtrip durch Kroatien

Hvar Insel
Hvar ist eine der beliebtesten Insel Kroatiens Foto: Getty Images
Mehr zum Thema

»Die jungen Leute saufen, kotzen, laufen nackt rum

Hinter den ungewöhnlichen Sanktionen, die vor allem auf britische Urlauber abzielen, steht der neue Bürgermeister Rikardo Novak. „Die jungen Leute besaufen sich, kotzen, laufen nackt und pinkeln in jeden Mülleimer“, hatte er diese Geldstrafen begründet. In der vergangenen Woche hatte eine Mutter für Aufsehen gesorgt, deren Kind sein „großes Geschäft“ unmittelbar an der belebten Urlauberhauptstraße Stradun in der Altstadt von Dubrovnik verrichtete.

Themen Europa Kroatien

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.