13. April 2016, 13:13 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Eigentlich wollte ein Tourist in Rom nur schöne Aufnahmen des Kolosseums machen, doch als er seine Drohne wieder landete, wurde er festgenommen. Dem Franzosen droht nun eine saftige Geldstrafe.
Seit Drohnen immer erschwinglicher werden, erfreuen sie sich auch unter Hobby-Fotografen immer größerer Beliebtheit. Einmal aufgestiegen, bewegen sich die mit einer Kamera ausgestatteten Mini-Roboter fast lautlos durch die Luft und erreichen auch entlegene oder schwer zugängliche Orte. So gelingen per Knopfdruck faszinierende Aufnahmen aus der Vogelperspektive, wahlweise als Video oder Fotografie. Immer mehr tun es und schmücken so ihre Accounts in sozialen Netzwerken mit spektakulären Fotos und Clips.
Dass man seine Drohne jedoch nicht überall bedenkenlos aufsteigen lassen kann, musste jetzt ein Urlauber in Rom erfahren. Der hatte das getan, was vielen gern tun würden und es unbemerkt auch tun: nämlich eine der Hauptattraktionen der Ewigen Stadt von oben festzuhalten.
Wie unter anderen die italienische Zeitung „La Repubblica“ berichtet, hatte der 31-jährige Franzose sein Fluggerät am vergangenen Donnerstag über das Kolosseum fliegen lassen, um das Innere des gigantischen Amphitheaters zu filmen und wurde dabei von einem Berufssoldat des italienischen Militärs beobachtet. Dieser informierte daraufhin eine Gruppe Polizisten, die in der Nähe des Kolosseums unterwegs waren.
Seine Sorglosigkeit bezüglich etwaiger Verbote brachte ihm jedoch ordentlich Ärger. Als der Franzose seine Drohne wieder zu Boden brachte, wurde er von den Polizisten festgenommen und zu einer Polizeistation in der Nähe gebracht. Sein Fluggerät wurde beschlagnahmt, und der Mann muss sich nun wegen Verletzung des Luftfahrtgesetzes verantworten, das von der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC geregelt wird. Wie das Online-Portal „The Local“ berichtet, droht dem Franzosen eine Geldstrafe von bis zu 113.000 Euro. Auf Nachfrage von TRAVELBOOK ließ ENAC-Sprecherin Loredana Rosati die genaue Höhe der möglichen Strafe jedoch offen.
Es gibt strikte Gesetze weltweit Wo sind Drohnen eigentlich erlaubt und welche Strafen können drohen?
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Für Drohnen gelten klare Richtlinien
„Die Verordnung zur Steuerung unbemannter Fluggeräte schreibt vor, dass privat betriebene Drohnen nur über unbesiedelten Gebieten fliegen dürfen, also außerhalb der Stadt“, erklärt die ENAC-Sprecherin. Den Richtlinien zufolge dürfen Drohnen in Italien im Privatgebrauch nicht mehr als 25 Kilo wiegen und nicht höher als 70 Meter aufsteigen. Zudem müssen sie innerhalb eines Radius von maximal 150 Metern vom Piloten bleiben. Auch dürfen Drohnen nicht näher als 80 Meter an Privatgrundstücke heranfliegen.
Denn obgleich man Drohnen immer häufiger sieht und immer mehr Menschen sie besitzen, kann ein kleiner Fehler – zu hohes Fliegen, Eindringen in private Bereiche – schnell Konsequenzen nach sich ziehen. Für Drohnen-Flüge, die einem kommerziellen Zweck dienen, benötigen die Piloten generell eine Genehmigung durch die ENAC, wie Sprecherin Loredana Rosati TRAVELBOOK erklärt. In Rom gebe es allerdings zwei Gebiete, die aus Sicherheitsgründen in einer Höhe zwischen 0 und rund 1000 Metern generell gar nicht überflogen werden dürften. „Diese Gebiete umfassen das Stadtzentrum und damit auch alle öffentlichen Gebäude sowie den Vatikan und das Kolosseum.“
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Es war nicht der erste Vorfall dieser Art in Rom. Im Januar nahmen Polizisten laut dem „Corriere della Sera“ einen chinesischen Fotografen fest, der in der italienischen Hauptstadt Urlaub machte – auch er hatte mit einer Drohne Aufnahmen vom Kolosseum aus der Luft gemacht.
Auch in Deutschland müssen Hobby-Piloten sich beim Gebrauch von Drohnen an bestimmte Vorschriften halten, dürfen ihr Flugobjekt zum Beispiel nur so weit fliegen lassen, dass sie es noch mit bloßem Auge erkennen können, und maximal 100 Meter hoch.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat zudem angekündigt, die Nutzung von zivilen Drohnen neu zu regeln, um Gefährdungen im Luftraum und am Boden zu vermindern. Als Anlass nannte das BMI die stetig steigende Zahl an Geräten.