2. September 2020, 11:39 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten
Ein cooles Kleidungsstück, ein neues Handy oder sogar ein teures Schmuckstück: Im Nu häufen sich im Urlaub die Ausgaben für Andenken und Mitbringsel. Dabei gibt es bei der Rückreise nach Deutschland insbesondere aus Nicht-EU-Ländern strenge Einfuhrbestimmungen, auf die man unbedingt achten sollte. Und auch innerhalb der EU gibt es Vorschriften – zum Beispiel was die mitgebrachte Menge von Alkohol und Zigaretten betrifft.
Wer am Flughafen nichts zu verzollen hat, folgt einfach dem grünen Schild Richtung Ausgang – alle anderen nehmen den rot markierten Weg. Doch ab welchem Geldbetrag oder Wert muss man das Mitgebrachte eigentlich verzollen? Weil sich viele Urlauber oft diese Frage stellen, haben wir die wichtigsten Einfuhrbestimmungen zusammengefasst.
Waren bis 430 Euro sind zollfrei
Wer mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff aus einem Nicht-EU-Land, zum Beispiel aus den USA, oder einem steuerlichen Sondergebiet wie zum Beispiel den Kanarischen Inseln oder den britischen Kanalinseln, einreist, darf Waren für den privaten Gebrauch wie Schmuck, Kleidungsstücke oder Elektronik im Gesamtwert von maximal 430 Euro einführen.
Für alle anderen Reisewege, etwa Auto oder Bahn, sind Waren im Wert von bis zu 300 Euro erlaubt bzw. einfuhrabgabenfrei, wie es offiziell heißt. Hat man nun Dinge für einen höheren Betrag eingekauft und möchte diese mit nach Hause nehmen, muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden. Das erklärt die Deutsche Zollverwaltung auf ihrer Webseite. Auch heißt es dort in einer Mitteilung, dass es unerheblich sei, „ob es sich um ein Geschenk handelt oder die Ware für den privaten Gebrauch gekauft wurde“.
Bei Reisenden unter 15 Jahren gilt jeweils ein Warenwert von insgesamt 175 Euro.
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Einfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
Obwohl es möglich ist, Zigaretten und Alkohol aus Nicht-EU-Ländern mitzubringen, gelten für diese Genussmittel folgende Regeln: Ein Reisender, der mindestens 17 Jahre alt ist, darf 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak aus dem Urlaub mit nach Hause bringen. Bei alkoholischen Getränken gilt die 1-Liter-Grenze bei einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent. Alternativ dürfen 2 Liter mitgeführt werden, wenn der Alkoholanteil maximal 22 Prozent beträgt, oder 16 Liter Bier.
Überblick der Reisefreimengen bei Einreisen aus dem Nicht-EU-Ausland
Die folgenden Mengen- und Wertgrenzen entstammen der Website des Zolls.
Tabakwaren (Einführer muss mindestens 17 Jahre alt sein)
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak
Möglich ist es auch, die Waren zu kombinieren. So könnten beispielsweise 25 Zigarren und 100 Zigaretten eingeführt werden.
Alkohol und alkoholhaltige Getränke (Einführer muss mindestens 17 Jahre alt sein)
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder
- 1 Liter „unvergällter Ethylalkohol“ mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Volumenprozent oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier
Arzneimittel
Bei Arzneimitteln sind lediglich Mengen erlaubt, die dem „persönlichen Bedarf des Reisenden“ entsprechen. Genaue Mengenangaben gibt es nicht. Im Zweifel empfiehlt es sich, die genaue Menge vor Antritt der Reise abzuklären oder ein Attest des zu behandelnden Arztes mit sich zu führen.
Kraftstoffe
Bei Kraftstoffen sind laut Website des Zolls„ für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter“ erlaubt.
Andere Waren
- bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
- bei Reisenden, die nicht im Flugzeug oder über den Seeweg einreisen, bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
- bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Freimengen bei Reisen innerhalb der EU
Wer innerhalb der EU reist, kann sich zwar frei bewegen und fast grenzenlos shoppen, dennoch gibt es auch hier für bestimmte Waren Einschränkungen. Grundvoraussetzung ist hierbei wieder, dass die aus dem Urlaub mitgebrachten Waren ausschließlich für den privaten Zweck bestimmt sind. Weil aber „manchmal“, so steht es auf der Webseite des Zolls, „Waren in so großen Mengen mitgebracht [werden], dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss“, gibt es auch hier Grenzen. Beispielsweise dürfen maximal 110 Liter Bier oder 800 Zigaretten nach Deutschland eingeführt werden.
Das liegt daran, dass Zigaretten in Ländern wie Polen häufig deutlich billiger sind als in Deutschland. So soll der Schwarzhandel unterbunden werden. Somit gilt bei Reisen nach Polen, Tschechien die sehr großzügig bemessene Maximalmenge von: maximal 800 Zigaretten und 110 Liter Bier. Wer Weitere Informationen gibt es hier.
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Wer wird kontrolliert?
Ob bei zusätzlichen Sicherheits- oder Zollkontrollen: Für Urlauber ist es ein kleines Mysterium, wer am Flughafen kontrolliert wird und wer nicht. Und das wird es auch weiterhin bleiben, denn wie der Zoll auf Nachfrage von TRAVELBOOK sagt, kontrolliere er stichprobenartig auf der Grundlage von bestimmten Risikoparametern. Um welche es sich genau handelt, darf aber aus taktischen Gründen nicht verraten werden.
Vielreisende wissen jedoch, dass bei manchen Flugverbindungen besonders stark kontrolliert wird, da es sich dabei um die Ankunft aus Ländern handelt, in denen beispielsweise Elektronikartikel oder Marken-Schmuck aufgrund niedriger oder gar keiner Versteuerung weitaus günstiger sind als hierzulande.
Pressesprecher der Generalzolldirektion, Herrn Stefan Kirsch, zu TRAVELBOOK: „Wir haben Schmuggler im Visier – auch im Reiseverkehr. Damit der Urlaub erholsam und ohne Ärger mit dem Zoll zu Ende geht, sollten sich Reisende bereits vor Urlaubsantritt über die wichtigsten Bestimmungen informieren“ – beispielsweise auf der Webseite zoll.de oder mit der App „Zoll und Reise“ (bei iTunes | Google Play).
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Regeln für von zu Hause mitgebrachte Wertgegenstände
Eine teure Uhr, eine Kette, ein Computer, ein Rennrad oder eine ganze Fotoausrüstung: Wer in den Urlaub fährt, nimmt häufig Gegenstände mit einem hohen Wert mit, ohne zu wissen, dass man auch dabei einige Dinge beachten sollte. Was man mit in den Urlaub genommen hat, kann man bei der Rückreise auch wieder „einfuhrabgabenfrei“ zurückbringen – der Zoll nennt diese Dinge „Rückwaren“.
„Zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Gegenstände und einer damit verbundenen Abgabenerhebung bei der Rückreise“ empfiehlt der Zoll, sich vor der Ausreise einen sogenannten „Nämlichkeitsnachweis“ ausstellen zu lassen. Das geht bei der Zollstelle, in dem man seine Wertgegenstände so genau wie möglich beschreibt, oder aber Fotos oder Seriennummern beispielsweise von Computern vorlegt. Ist der Nachweis einmal ausgestellt, kann man ihn bei der Rückreise im Zweifel vorlegen. Alternativ kann man auch einen Kaufbeleg vorlegen.