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Hohe Bußgelder

Aufpassen bei Souvenirs aus dem Urlaub, denn es kann teuer werden

Achtung bei der Wahl des Souvenirs: Bestimmte Muschel bereiten Probleme beim Zoll
Achtung bei der Wahl des Souvenirs: Bestimmte Muscheln bereiten Probleme beim Zoll Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

11. September 2022, 15:15 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Ungewöhnliches Souvenir: Am Berliner Flughafen fanden Zollbeamte 2021 eine Riesenmuschel im Gepäck von Urlaubern, was eine hohe Geldstrafe zur Folge hatte. Doch das ist längst nicht das einzige Souvenir, das bei der Rückreise nach Deutschland Ärger machen kann. TRAVELBOOK zeigt, welche Mitbringsel Reisende lieber nicht im Gepäck haben sollten.

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Der Familienurlaub in Kenia endete für eine Familie deutlich teuer als erwartet. Denn bei ihrer Ankunft am Berliner Flughafen im November 2021 wurden die Schalen einer Riesenmuschel in ihrem Gepäck entdeckt. Und das, obwohl die 30 Kilogramm schwere Muschel auf zwei Koffer ausgeteilt war. Der Familie drohte deshalb eine Strafe von bis zu 10.000 Euro. Denn das Souvenir hätte nicht nur beim Zoll angemeldet werden müssen, es steht auch unter Artenschutz. Die Riesenmuschel, auch Tridacna gigas genannt, gehört zu einer der größten Muschelarten der Welt. Sie kann eine Größe von bis zu 140 Zentimetern erreichen.

Gelohnt hat sich der Versuch der Familie, die Muschel mitzunehmen, letztlich sowieso nicht. Sie wurde direkt vom Zoll eingezogen. Generell gilt: Wählen Reisende nach dem Flug den grünen Gang der Zollkontrolle und führen illegale Mengen oder Waren ein, gilt dies automatisch als Schmuggel und führt zu einem Bußgeld oder zieht in schweren Fällen ein Strafverfahren nach sich.

Welche Souvenirs am Zoll Ärger bereiten

Dass es nicht legal ist, Dutzende gefälschte Uhren oder hunderte Packungen Zigaretten mitzubringen, ist dabei den meisten Urlauber bekannt. Doch auch kleinere Urlaubsschätze können Ärger bereiten. Gerade diese treffen nach der Gepäckausgabe oft genug auf deutsche Flughafen-Zöllner, die angesichts der unerlaubten Mitbringel keine Gnade zeigen.

Denn: Viele Souvenirs aus beliebten Reisezielen hätte man wohl kaum als illegalen Import eingeschätzt. „Beachten Sie bitte auch, dass nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere oder Pflanzen sowie Teile davon und Produkte, die Bestandteile davon enthalten, dem Artenschutz unterliegen können“, schreibt der Zoll auf seiner Webseite. Und nur die wenigsten sind beim Thema Biologie so bewandert, dass sie die geschützte Art von der ungeschützten unterscheiden können. Deswegen sollte man bei folgenden Urlaubs-Souvenirs genau aufpassen!

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Schneckengehäuse als Mitbringsel

Gehäuse von Fechterschnecken sind weltweit häufige Mitbringsel im Reisegebäck von Strandurlaubern. Obwohl sie auch als Souvenir zum Kauf angeboten werden, kann man mit den Schnecken im Gepäck nicht ohne Weiteres den Zoll passieren. Ein 42-jähriger Reisender verließ im März 2014 nach Ankunft aus der Karibik den Sicherheitsbereich am Flughafen über den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren – und wurde einer unerwarteten Kontrolle der Zöllner unterzogen. Sie beschlagnahmten gleich 24 Gehäuse der geschützten Fechterschnecke, die nach eigenen Angaben als Dekoration für seinen Swimmingpool gedacht waren.

Geschützte Fechterschnecke
Ein beliebtes Mitbringsel aus der Karibik: Gehäuse der geschützten Fechterschnecke Foto: picture alliance / imageBROKER | Layer, W.

Allerdings konnte er die erforderliche Artenschutzgenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörden nicht vorlegen. Diese braucht man, wenn man mehr als drei Exemplare der Meeresschneckengehäuse in die EU einführen will.

Gehen tierische Schmuckstücke durch den Zoll?

Auch bei Schmucksouvenirs könnte es problematisch werden, wenn Sie nicht genau wissen, aus welchen Materialien sie bestehen. Bei reinem Gold- oder Silberschmuck ist der Fall klar, sollten aber organische Materialien, wie etwa Schildkrötenpanzer oder Schlangenhaut, im Schmuck verarbeitet sein, wird der geschulte Zoll schnell auf sie aufmerksam. Verzichten Sie also lieber auf fragwürdige Wertsachen, wenn Sie sich unsicher sind.

Illegale Schmuckstücke aus Elfenbein
Ebenfalls verboten und vom Zoll beschlagnahmt: Schmuckstücke aus Elfenbein Foto: picture-alliance/ dpa | Holger Hollemann

Plagiate und begrenzte Warenwerte

„Erinnerungsstücke an schöne Tage oder Geschenke für Bekannte und Verwandtschaft sind übliche Mitbringsel, die sich nach einem Urlaub im Reisegepäck befinden. Unter Umständen handelt es sich jedoch bei diesen mitgebrachten Gegenständen um nachgeahmte oder gefälschte Produkte. Bei Waren dieser Art ist daher Vorsicht geboten“, ist auf der Seite des Zolls nachzulesen. Natürlich wird niemand am Flughafen wegen eines gefälschten Marken-Shirts bestraft, aber liegt ein gewerbsmäßiger Verdacht vor, wenn man beispielsweise zehn Kleidungsstücke in unterschiedlichen Größen bei sich führt, drohen hohe Geldstrafen.

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Egal ob Schmuck, Kleidung oder technische Geräte: Bei der Reiseankunft sind Waren im Wert von über 430 Euro anzumelden. Führen Sie einen höheren Wert ein, sollte man am Flughafen lieber den roten Ausgang für anmeldepflichtige Waren passieren.

Lebensmittel als Souvenir: Kartoffeln verboten!

Die US-amerikanischen Kartoffeln haben Ihnen im Urlaub besser geschmeckt als die heimischen Sorten? Leider müssen Sie trotzdem darauf verzichten, denn die Einfuhr von Kartoffeln aus Nicht-EU-Staaten – auch in geringen Mengen – ist im Reiseverkehr  grundsätzlich verboten. Die Gefahr, dass sich durch eingeführte Ware die bakterielle Ringfäule in Deutschland verbreitet, ist zu groß.

Auch bei Kaviar gibt es Einschränkungen: 125 Gramm in einem einzeln gekennzeichneten Behälter sind die Obergrenze. Aufgrund der Gefährdung aller Störarten ist die Einfuhr einer größeren Menge an Kaviar ohne Genehmigung verboten.

Tonscherben als archäologisches Souvenir?

Welche geeigneten Souvenirs könnte man seinen Liebsten aus berühmten archäologischen Stätten wie Pompeji und Pergamon mitbringen? Wer jetzt eine herumliegende, harmlose Tonscherbe als passendes Mitbringsel vor Augen hat, sei gewarnt: Jegliche archäologischen Gegenstände sind Kulturgüter, unabhängig des geschätzten Werts, und dürfen nur mit einer Ausfuhrgenehmigung eingeführt werden, ansonsten drohen, auch hier, empfindliche Strafen. Dass sie zuweilen am Urlaubsort millionenfach den Boden bedecken, ist kein Argument für die Mitnahme.

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Wie finde ich heraus, ob mein Souvenir durch den Zoll kommt?

Wie können Urlauber schnell herausfinden, ob ihr Souvenir einem Einfuhrverbot unterliegt oder nicht? Empfehlenswert ist die Smartphone-App „Zoll und Reise“. Gibt man hier die Warenherkunft und -kategorie ein, erhält man die nötige Auskunft auf einen Blick. Die App liefert ebenso Informationen, wie viel und ab welchem Alter Sie Waren importieren dürfen. Sind Sie sich vor einer Reise unsicher, können Sie sich auch auf der offiziellen Internetseite oder auch direkt beim Flughafenzoll informieren.

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